Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-19
Wortprotokoll
Die Minderheit Vogler, die jetzt von Nationalrat Bregy übernommen wurde, will keine Erleichterungen im Bereich der öffentlichen Beurkundungen im Gesellschaftsrecht. Der Bundesrat wollte hingegen die Gründung und Auflösung von Gesellschaften erleichtern. Dazu schlägt er vor, dass in einfachen Fällen - ich betone: in einfachen Fällen! - auf die öffentliche Beurkundung verzichtet werden kann. Ihr Rat ist sogar noch ein bisschen weiter gegangen: Auch bei der Verwendung von Musterstatuten soll auf die öffentliche Beurkundung verzichtet werden können. Im Ständerat will man beim geltenden Recht bleiben und auf die Erleichterungen im Bereich der öffentlichen Beurkundung verzichten.
Es wurde betont, wie wichtig die notarielle Beratung im Gesellschaftsrecht sei. Auch Herr Nationalrat Bregy hat ja darauf hingewiesen. Eine gute juristische Beratung ist wichtig und wird eben auch künftig wichtig bleiben, da bin ich mit dem Ständerat einig, ich möchte das auch klar sagen. Aber wo diese Beratung eingekauft wird, muss den Parteien überlassen werden. Es ist zudem zu beachten, dass heute bei [PAGE 2384] öffentlichen Beurkundungen im Bereich des Gesellschaftsrechts oft Vollmachten eingesetzt werden. Denken Sie insbesondere an Online-Gründungen, die heute bereits sehr weit verbreitet sind. Jährlich werden auf diesem Weg über 2000 Gründungen von Kapitalgesellschaften durchgeführt, ohne dass es dabei zu einem persönlichen Kontakt zwischen der Notarin und dem Gründer kommt. Von notarieller Beratung kann da kaum mehr die Rede sein.
Immer wieder wird zudem die teilweise Abschaffung der öffentlichen Beurkundung im Gesellschaftsrecht mit Schwindelgründungen und Konkursreiterei in Zusammenhang gebracht. Das ist so nicht ganz korrekt. Heute haben wir eine umfassende Beurkundungspflicht im Aktienrecht. Keine Aktiengesellschaft, auch keine wirtschaftlich noch so unbedeutende Gesellschaft, kann ohne Notar gegründet werden. Trotz dieser Rechtslage kommt es zu Schwindelgründungen, und es kommt auch zu missbräuchlichen Konkursen. Das heisst, die Urkundsperson allein bietet keinen ausreichenden Schutz davor, dass die Gründung einer Aktiengesellschaft missbräuchlich oder für unzulässige Zwecke erfolgt. Will man Konkursreiterei und Schwindelgründungen bekämpfen, muss man anderswo anknüpfen, und das tun wir auch, nämlich im Rahmen der Umsetzung der Motion Hess Hans 11.3925, "Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern". Dort hat der Bundesrat konkrete Vorschläge gemacht, welche er in seiner Botschaft dem Parlament unterbreitet hat.
Die Rolle des Notars darf in Zusammenhang mit der Verhinderung von missbräuchlichen Gründungen nicht überschätzt werden. Ein Blick in die kantonalen Notariatsgesetzgebungen macht dies deutlich. So liest man etwa in Zusammenhang mit der Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen in einem kantonalen Beurkundungsgesetz: "Der Notar hat die Beurkundung auch dann vorzunehmen, wenn er Zweifel an der Gültigkeit der Beschlüsse hat. Er kann seine Zweifel in der Urkunde zum Ausdruck bringen." Wichtig scheint mir zudem, dass es sich bei der notariellen Überprüfung immer um eine Momentaufnahme handelt. Was unmittelbar nach der öffentlichen Beurkundung passiert, wird schon heute vom Notar nicht mehr kontrolliert.
Dem Notar kommt keine Aufsichtsfunktion zu, dessen muss man sich auch bewusst sein. Wenn etwa bei der Gründung ein Strohmann vorgeschoben wird, dann wird die Identität des wahren Gründers auch heute nicht überprüft.
Eine letzte Bemerkung noch zur Identitätsprüfung: Mit den teilweisen Erleichterungen im Bereich der öffentlichen Beurkundung würde die notarielle Identitätsprüfung entfallen. Das will ich nicht leugnen. In Zusammenhang mit der Identitätsprüfung scheinen allerdings die neuen Meldepflichten im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum und der Gafi viel entscheidender. Der Wegfall der notariellen Identitätsprüfung kann zudem auch durch die Identitätsprüfung der kantonalen Handelsregisterämter teilweise kompensiert werden.
Gestützt auf diese Ausführungen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Bregy abzulehnen und mit der Mehrheit der RK-N am Beschluss des Nationalrates, welcher der Stossrichtung des bundesrätlichen Entwurfes folgt, festzuhalten.