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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-09-30

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-09-30

Wortprotokoll

Es ist in der Tat unbefriedigend, wenn sich ein Grossteil der Händler von Elektro-Trottinetten über die gesetzlichen Bestimmungen hinwegsetzt und solche Fahrzeuge ohne Typengenehmigung in den Handel bringt. Dies schafft eine wirtschaftliche Benachteiligung gegenüber jenen Händlern, die sich gesetzeskonform verhalten. Das Bundesamt für Strassen hat die kantonalen Polizeiorgane und die entsprechenden Händler bei verschiedenen Gelegenheiten auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht. Deswegen liegt das Problem jetzt bei der Strafverfolgung. Da sind allein die Kantone zuständig; die Bundesbehörden haben gegenüber den kantonalen Polizeien und Strafverfolgungsbehörden keine Weisungsbefugnis. Sie sind auch nicht deren Aufsichtsbehörde.