Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-12-19
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-19
Wortprotokoll
Die Kurzarbeitsentschädigung, die Kurzarbeit als Institut ist eine Erfolgsgeschichte. Sie erlaubt es den Unternehmen bei konjunkturellen Schwierigkeiten, ihr Personal weiter zu beschäftigen und damit das Fachkräftepotenzial zu halten. Sie ist also die Grundlage der Produktivität des Unternehmens überhaupt, um eine bestimmte Phase von konjunkturellen Schwierigkeiten und Nachfrageschwächen zu überstehen. Das hat ja zuletzt die Erfolgsgeschichte nach der Finanzkrise gezeigt: 2008 war das Rezept starker Beanspruchung der Kurzarbeit ausserordentlich erfolgreich.
Worum geht es bei Artikel 35 Absatz 2, wie er vom Bundesrat beantragt wird? Es ist so, dass die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz der Westschweiz aufgrund der Formulierung im Revisionsentwurf, die viel detaillierter ist als diejenige im geltenden Recht, befürchtet, dass daraus eine Einschränkung der Praxis der Kurzarbeit resultieren könnte. Das wäre natürlich gegen die Intention der Kurzarbeit überhaupt. Es brächte das Gegenteil von dem, was dieses wichtige Instrument in wirtschaftlichen Krisenzeiten oder bei konjunkturellen Problemen bewirken kann. Es würde dem Ziel zuwiderlaufen, die Kurzarbeit so einzusetzen, dass sie ihre Wirkung erzielen kann: die Erhaltung der Arbeitsplätze für die Betroffenen und natürlich auch die Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
Die ganze Revision ist ja darauf ausgerichtet, beim Zwischenverdienst dafür zu sorgen, dass das unbürokratisch läuft und dass keine Arbeitsbemühungen unternommen werden müssen, wenn dies keinen Sinn macht.
In der Kommission blieb kontrovers, was jetzt die Formulierung, die nicht auf den ersten Blick transparent ist, auch konkret bewirkt. Die Verwaltung hat vehement den Standpunkt vertreten, dass die neue Formulierung offener sei und dass die Handhabung der Kurzarbeit nicht erschwert, sondern erleichtert würde. Das war der Standpunkt der Verwaltung, der denn auch die Kommissionsmehrheit dazu gebracht hat, den Antrag auf Streichung abzulehnen.
Einer Minderheit, zu der ich gehöre, haben diese Zusicherungen in der Kommission nicht genügt. Wir wollen eine entsprechende Bekräftigung seitens des zuständigen Bundesrates. Es ist eine wichtige Sache für die betroffenen Kantone, die jetzt die Kurzarbeitsentschädigung beanspruchen müssen, dass die Praxis hier eben nicht erschwert, sondern eher erleichtert werden soll.
Je nach Antwort des zuständigen Bundesrates werde ich nachher die Minderheit zurückziehen oder aufrechterhalten.