Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-19
Wortprotokoll
Angesichts der kleinen Minderheit dürfte es klar sein, wie die Abstimmung ausgeht. Ich möchte mich deshalb kurzfassen.
Dem Bundesrat ist klar, dass eine Frist von 90 Tagen vielleicht nicht entscheidend besser ist als eine von 80 oder 100 Tagen. Aus Sicht des Bundesrates ist eine klare Frist im Gesetz aber besser als ein Hinweis auf eine "den Umständen angemessene Frist", wie sie von Ihrem Rat aufgenommen wurde. Die Rechtssicherheit ist eher gewährleistet, wenn Sie eine klare Frist festsetzen.
Ich möchte mir hier noch eine Bemerkung zum weiteren Verlauf der Differenzbereinigung erlauben und noch folgenden Hinweis geben: Mit der Rückkehr zur Fassung der Experten hat der Ständerat einen weiteren Mangel behoben. Nach geltendem Recht genügt heute ein Rangrücktritt, um die Anrufung des Gerichtes abzuwenden - zumindest dann, wenn der Rangrücktritt die Überschuldung beseitigt. Die Mehrheit Ihrer Kommission stellt aber eine zusätzliche Bedingung auf, nämlich dass Aussicht auf Sanierung besteht. Ein neuer Fachbeitrag von Professor Lukas Glanzmann, den Sie in Ihrer Kommission angehört haben, kritisiert das deutlich: "Daneben schlägt der Nationalrat eine weitere, massive Erschwerung des Rangrücktritts vor, die jedoch vom Ständerat richtigerweise abgelehnt wird."
Ständerat und Bundesrat führen hier im Wesentlichen das geltende Recht weiter. Ich bin auch der Meinung, dass die RK-S das, wie es Herr Nationalrat Flach gesagt hat, nochmals anschauen muss. Ich bitte Sie aber trotzdem, die Minderheit Flach zu unterstützen.