Gross Jost · Nationalrat · 2002-09-30
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-30
Wortprotokoll
Mein Vorstoss verlangt primär die Verankerung eines Patientenfonds, der Opfer von medizinischen Zwischenfällen entschädigen will und soll, wenn keine Haftpflicht gegeben ist und keine Sozialversicherung einspringt. Ich stelle mit Genugtuung fest, dass der Bundesrat diese Auffassung an sich teilt. Der Bundesrat führt in seiner Antwort aus: "Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass mit der Schaffung eines Patientenfonds der geschilderten Art das Verhältnis zwischen Arzt und Patient entschärft werden kann. Er erachtet es jedoch im gegebenen schweizerischen System der Krankenversicherung nach wie vor als Sache der Leistungserbringer und ihrer Berufs- und Branchenverbände, in Zusammenarbeit mit den Haftpflichtversicherern, solche unkomplizierten Verfahren und Entschädigungslösungen, wie sie der Motionär anstrebt, einzurichten."
Frau Bundesrätin, das ist auch unsere Auffassung. Wir wollen keine gesetzliche Lösung; wir wollen eine Lösung auf der Basis eines Gruppenkonsenses der Partner im Gesundheitswesen. Ich darf darauf hinweisen, dass auch die vom Departement eingesetzte Task Force Patientensicherheit, die von Professor Dieter Conen geleitet wird, in eine sehr ähnliche Richtung geht, indem sie eine sehr unbürokratische Beratung und Hilfestellung für Patienten und Angehörige will, die von solchen medizinischen Zwischenfällen betroffen sind. Und sie will - das ist die Auffassung dieser Task Force - einen Ausgleich materieller und immaterieller Schäden, wenn keine Haftung gegeben ist und wenn keine Sozialversicherung zahlt. Sie will also eine absolut subsidiäre Lösung und kein primäres Tätigwerden des Staates.
Ich glaube deshalb, Frau Bundesrätin - wenn ich es mir erlauben darf, das zu sagen -, dass die Begründung des Bundesrates für die Ablehnung teilweise von falschen Voraussetzungen ausgeht. Der Patientenfonds soll die Haftpflicht weder ersetzen noch verdrängen und damit auch nicht die Verantwortlichkeit der Leistungserbringer. Verlangt wird nicht eine staatliche Lösung, sondern es wird eben ein Akt des Goodwills erwartet, ein politisches Signal für diese wertvolle, auf private Initiative hin in Gang gesetzte Projektidee.
Der Patientenfonds soll also auf private Initiative hin durch die Partner im Gesundheitswesen verwirklicht werden; dieses politische Signal und die politische Sensibilisierung sind notwendig.
Die Realisierungschancen für das Projekt Patientenfonds, das seit etwa zehn Jahren in Diskussion ist, sind heute so gut wie nie zuvor. Es stehen nämlich vier sehr namhafte Organisationen hinter dieser Projektidee, und wir haben die Hoffnung, dass sie auch bereit sind, einen Teil der Anschubfinanzierung zu übernehmen; es sind dies die FMH, der "Schweizerische Beobachter", die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik und das Schweizerische Rote Kreuz.
Deshalb möchte ich Sie, Frau Bundesrätin, sehr bitten, dass Sie vielleicht doch auf dieses etwas apodiktische, auf Missverständnissen beruhende Nein des Bundesrates zurückkommen und wenigstens dazu bereit sind, diesen Vorstoss mit der Stossrichtung "Patientenfonds auf der Basis eines Gruppenkonsenses" als Postulat entgegenzunehmen.