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Würth Benedikt · Ständerat · 2019-12-19

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-19

Wortprotokoll

Im Titel der Motion steht "Stärkung der Sozialpartnerschaft". Ich denke, das ist ein unbestrittenes Anliegen aller hier im Saal, hüben wie drüben. Wir bekommen zu diesem Geschäft sehr viel Post, einerseits von Arbeitgeberverbänden, andererseits von Arbeitnehmerverbänden. Die Differenz könnte nicht grösser sein. Von Partnerschaft kann - zumindest im Moment - nicht die Rede sein. Es gibt einen eklatanten Dissens. Nur schon das ist kein guter Vorbote für die Annahme dieser Motion. Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. [PAGE 1269]

Der Kommissionsberichterstatter hat sehr einlässlich und sehr klar aufgezeigt, wie die Normen im Arbeitsrecht ineinandergreifen. Wir haben einerseits das öffentliche Arbeitsrecht und andererseits das kollektive Arbeitsvertragsrecht. Mit einer Allgemeinverbindlicherklärung werden Normen des kollektiven Arbeitsvertragsrechts, also Normen aus Gesamtarbeitsverträgen, nicht einfach öffentliches Arbeitsrecht des Bundes, sondern die Allgemeinverbindlicherklärung führt einfach dazu, dass sie generell gelten, dass sie alle Wirtschaftsakteure in einer bestimmten Branche in die Pflicht nehmen.

Öffentliches Arbeitsrecht, das wurde gesagt, kann nicht nur durch den Bund geschaffen werden, sondern eben auch durch die Kantone. Das ist auch sinnvoll, weil die Lebensverhältnisse in unserem Land unterschiedlich sind. Es ist auch unterschiedlich, wie die Bürgerinnen und Bürger zur Frage stehen, wie weit der Staat in diesem Bereich überhaupt regulierend tätig sein soll. In einem Kanton, im Kanton Neuenburg, hat das Volk eine Regulierung gewollt, in einem anderen Kanton will das Volk eine solche Regulierung nicht. Der Etatismus ist in diesem Land ungleich verteilt. Das ist Ausdruck der föderalen Vielfalt in unserem Land. Das ist auch gut so. Somit müssen wir unter Umständen eben auch einen Flickenteppich in Kauf nehmen. Das ist nichts Schlechtes, das ist Ausdruck der föderalen Tradition in diesem Land.

Der kantonale Gesetzgeber kann nicht unbeschränkt tätig werden, das wurde auch gesagt, ihm sind enge Grenzen gesetzt. Er kann sozialpolitische Massnahmen in einem engen Rahmen treffen. Er darf nicht wirtschaftspolitisch tätig werden in dem Sinne, dass die Wirtschaftsfreiheit ausgehebelt wird. Just diese Frage musste durch das Bundesgericht geklärt werden: Ist ein kantonaler Mindestlohn noch eine zulässige sozialpolitische Massnahme, oder geht das zu weit? Man kann diese Frage rechtlich unterschiedlich beurteilen. Das Bundesgericht hat gesagt, es sei eine noch zulässige Massnahme.

Darauf reagiert die Motion Baumann. Sie reagiert ziemlich weitgehend, indem gesagt wird, dass die Bestimmungen des allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags sämtlichen Bestimmungen der Kantone vorgehen sollen - sämtlichen Bestimmungen, nicht nur den Mindestlohnbestimmungen. Das ist doch ein sehr drastischer Schritt. Die Motion Baumann, von Herrn Ettlin übernommen, macht Tabula rasa in einem sehr fein austarierten System. Das geht mir klar zu weit, hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Ich bin persönlich nicht für kantonale Mindestlöhne - damit das klar ist. Wir hatten in meinem Kanton auch einen entsprechenden Vorstoss auf dem Tisch. Er wurde abgelehnt. Aber ich bin dafür, dass man den Kantonen diesen Spielraum weiterhin lässt und nicht einfach tel quel sagt: Ihr dürft keine sozialpolitischen Massnahmen mehr treffen in diesem engen Rahmen, der durch das Bundesverfassungsrecht gegeben ist.

Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass man diese Motion aus staatspolitischen Gründen ablehnen sollte. Es ist nicht so, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Ich meine, dass eher das Gegenteil der Fall ist, Herr Kollege Levrat hat zu Recht darauf hingewiesen. Bei Lichte betrachtet, ist das heutige System eigentlich sehr gut austariert. Es ist nicht ratsam, wegen eines Einzelfalls, Neuenburg in concreto, hier das ganze System auszuhebeln und die Möglichkeit zu eröffnen, dass Gesamtarbeitsvertragsbestimmungen kantonale öffentlich-rechtliche Bestimmungen übersteuern. Das macht keinen Sinn. Es ist auch meine Überzeugung, dass das unserem föderalen Prinzip entgegenlaufen würde, das eben auch hier gilt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.