Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-30
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-30
Wortprotokoll
1. Es besteht kein Widerstand gegen eine rasche Verwirklichung des Baus des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen. Erste Kontakte zwischen der Projektleitung für den Aufbau der neuen Bundesgerichte und dem Standortkanton St. Gallen haben stattgefunden, und die Planung ist unverzüglich an die Hand genommen worden. Allerdings zeichnet sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan eine leichte Verzögerung ab.
2. Die Verzögerung lässt sich auf folgende Gründe zurückführen: Im Jahr 2000, d. h. im Vorfeld der Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege, war noch die Rede von einem möglichen Bezug des Gerichtes in den Jahren 2004/05. In der Botschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. September des letzten Jahres wird darauf hingewiesen, dass ein Bezug des neuen Gebäudes nicht vor dem Jahre 2005, sondern wahrscheinlich erst im Jahr 2006 erfolgen wird.
Mit der Verabschiedung des Verwaltungsgerichtsgesetzes ist aus heutiger Sicht nicht vor Ende 2003 zu rechnen. Es wird erst mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz in Kraft gesetzt werden können. Zudem ist den Kantonen eine gewisse Zeit für die Anpassung ihrer eigenen Gesetzgebung zu geben. Das Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen und somit auch die Einsetzung des neuen Gerichtes werden daher kaum vor dem Jahr 2006 möglich sein.
3. Auf die parlamentarische Beratung der Gesetzgebungsvorlagen in den Räten hat der Bundesrat nur beschränkt Einfluss. Was die baulichen und finanziellen Massnahmen betrifft, wird er alles daransetzen, mit dem Standortkanton ins Einvernehmen zu kommen.
4. Der Bundesrat hat die Vorkehrungen getroffen, damit das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit mit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgerichtsgesetzes aufnehmen kann.