Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-03-02
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-02
Wortprotokoll
Wir behandeln hier das Geschäft 19.075, die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Wie Sie wissen, setzt die Schweiz den globalen Standard seit dem 1. Januar 2017 um und hat im Herbst 2018 bereits mit 36 Partnerstaaten den ersten Austausch von Daten vollzogen.
Auf internationaler Ebene wird die Einhaltung des automatischen Informationsaustauschs und der entsprechenden Abmachungen vom Global Forum überprüft, das in verschiedenen Etappen mit Peer Reviews nachschaut, ob die Staaten sich an die selbst gemachten Vorgaben halten. Stufe 1 dieser Überprüfung betrifft die Vertraulichkeit und die Datensicherheit, Stufe 2 betrifft die Umsetzung der Vorgaben im Landesrecht, Stufe 3 die Prüfung eines sogenannt angemessenen Netzes an AIA-Partnerstaaten und Stufe 4 das Vorhandensein und die Effektivität der entsprechenden administrativen Ressourcen, um diese Prozesse dann auch umzusetzen.
Die Schweiz wurde bereits bei den ersten Stufen entsprechend vorgeprüft. Bei Stufe 1, Vertraulichkeit und Datensicherheit, gibt es keine weiteren Empfehlungen. Bei Stufe 2 hat das Global Forum anerkannt, dass die Schweiz auch hier ihren Pflichten bezüglich der Umsetzung im Landesrecht nachkommt, hat aber auch entsprechende Empfehlungen formuliert, um die es bei der Revision des vorliegenden Gesetzes gehen wird.
Nur kurz zum politischen Kontext: Warum tun wir das? Wenn wir diese Empfehlungen nicht umsetzen, laufen wir zumindest theoretisch Gefahr, in der ersten sogenannten umfassenden Länderprüfung ab 2020 gewissermassen nicht mit genügenden Noten abzuschliessen; im schlechtesten Falle landen wir dann auf diesen berühmten Listen - diese Erfahrungen haben wir gemacht. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass das kein gangbarer Weg ist.
Die entsprechenden Anpassungen im AIA-Gesetz scheinen der Mehrheit der Kommission nicht von grosser politischer Relevanz zu sein. Sie betreffen erstens die Ausnahme für Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer, zweitens einige Präzisierungen der Sorgfaltspflichten, beispielsweise auch bezüglich der Ausweisung der Beträge in US-Dollar. Drittens betreffen sie die heute offenbar bereits sehr stark gelebte und somit bekannte Praxis der Anmeldung der sogenannten Trustee Documented Trusts; davon ist im Wesentlichen dann die Rede, wenn der Trustee eines Trusts bereits ein meldendes Finanzinstitut, also selbst ein Trust ist. Viertens betreffen sie die Frage der Möglichkeit der Aussetzung des automatischen Informationsaustauschs, falls sich ein Partnerstaat nicht an die entsprechenden Richtlinien hält. Der Bundesrat nimmt diese Möglichkeit auf; sie ist, wie übrigens auch die vorletzte Änderung, keine Vorgabe des Global Forum.
Mit 17 zu 7 Stimmen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, diese Änderungen nachzuvollziehen. Eine Minderheit - 7 Stimmen - hat dieses Geschäft abgelehnt, wobei diese Ablehnung nicht im Detail mit einer der Änderungen begründet wurde, sondern mit einem generellen Vorbehalt gegenüber der Weiterführung der Logik des automatischen Informationsaustauschs. Es gab dann - mein Vorredner hat es bereits erwähnt - eine Diskussion über die Details der Verordnung. Im Wesentlichen ist davon nur noch die Empfehlung zu Artikel 9 Buchstabe d, der Antrag Landolt, übrig geblieben.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, auf diese Gesetzesänderung einzutreten und sie in dieser Form zu verabschieden. Wir haben bei beiden Vorlagen mit klarer Mehrheit entschieden.