Germann Hannes · Ständerat · 2020-03-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-02
Wortprotokoll
Die Traktandierung dieses Geschäftes als erstes Geschäft, direkt nach den Ausführungen von Bundesrat Berset zum Coronavirus, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Das Coronavirus ist ja das omnipräsente Thema. Es hat sich von China aus entwickelt. Aber China kämpft auch noch mit einem anderen grossen Seuchenproblem, einem riesigen Tierseuchenproblem, nämlich der Afrikanischen Schweinepest. Gemäss Hans Wyss, dem obersten Schweizer Veterinär, sind der Afrikanischen Schweinepest bereits mehrere hundert Millionen Schweine zum Opfer gefallen. Diese Krankheit stellt zurzeit ein weltweites Problem dar. Sie dringt über Polen und Deutschland zum Herzen Europas vor. Die Schweiz ist bis jetzt verschont geblieben. Hier, bei dieser Vorlage, die wir heute behandeln, geht es um ein Gesetz, das für die Prävention von Tierseuchen und für deren Bekämpfung von zentraler Bedeutung ist. Neben dem Verlust zahlreicher Tiere haben Tierseuchen nämlich auch grosse Konsequenzen für die gesamte Wirtschaft. In diesem Sinne hat also die heute geplante Änderung im Tierseuchengesetz eine ungeahnte Aktualität erhalten.
Das übergeordnete Ziel der Kontrolle des Tierverkehrs besteht darin, Seuchen vorzubeugen und sie bekämpfen zu können. Mit seiner Vorlage strebt der Bundesrat in dieser Hinsicht Klarstellungen und Verbesserungen an. Dazu gehört die Schaffung einer klaren Grundlage für die heutige Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Betreiberin der zentralen Tierverkehrsdatenbank, der Identitas AG - früher war das die Tierverkehrsdatenbank AG. Zudem wird die Steuerung und die Kontrolle des Betriebes durch den Bund als Mehrheitseigner gesetzlich geregelt. Schliesslich wird in materieller Hinsicht das Tierseuchengesetz punktuell verbessert und aktualisiert.
Welches ist die Ausgangslage, und wo besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf? Bereits seit 1999 führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die zentrale Tierverkehrsdatenbank. Seit 2002 hält der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals der Identitas AG. Die übrigen Aktien sind auf sechzehn Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt. Im [PAGE 4] zehnköpfigen Verwaltungsrat nimmt je ein Vertreter des Bundesamtes für Landwirtschaft sowie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Einsitz.
Das Engagement respektive die Rolle des Bundes bei der Identitas AG ist im Vorfeld dieser Gesetzgebung einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Folgende drei Alternativen zum Status quo der Mehrheitsbeteiligung sind geprüft worden: erstens eine Minderheitsbeteiligung des Bundes, z.[NB]B. durch einen Verkauf eines Teils der Aktien; zweitens ein vollständiger Verkauf der Aktien des Bundes, was letztlich eine Privatisierung bedeutet hätte; drittens eine vollumfängliche Integration der Identitas in die Bundesverwaltung. Die schliesslich gewählte Lösung mit der Fortführung der Mehrheitsbeteiligung des Bundes - was sich in der Praxis über Jahre bewährt hat - entspricht also faktisch dem Status quo.
Die historische Kooperation von Privaten und Bund kann damit weitergeführt werden. Die gewählte Lösung gewährleistet die direkte Mitsprache und Einflussnahme des Bundes über strategische Zielvorgaben sowie über den Verwaltungsrat und notfalls auch über die Aktionärsversammlung. Die Lösung mit der Mehrheitsbeteiligung des Bundes bietet Sicherheit und Kontinuität beim Betrieb der Tierverkehrsdatenbank sowie bei der Erfüllung des öffentlichen Auftrages zur Kontrolle des Tierverkehrs. Letztere, also die Kontrolle des Tierverkehrs, ist von grosser Bedeutung für die Rückverfolgbarkeit von Tieren im Rahmen der Vorbeugung und Bekämpfung von Seuchen sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Rückverfolgbarkeit wird in der globalisierten Welt immer wichtiger. Damit können auch Tierschutzmassnahmen wie Vorgaben zu Transportzeiten und Transportbedingungen besser überprüft werden. Auch für Konsumentinnen und Konsumenten ist die Rückverfolgbarkeit wichtig, denn sie wollen wissen und haben ein Anrecht darauf, zu wissen, aus welcher Produktion ihr Fleisch stammt. Die Tierverkehrsdatenbank hat in den letzten Jahren neben der tierseuchenpolitischen Zweckbestimmung also zunehmend auch eine agrarpolitische Bedeutung erhalten. Deshalb soll die Bearbeitung der Daten der Tierverkehrsdatenbank für die agrarpolitischen Zwecke zusätzlich auch im Landwirtschaftsgesetz verankert werden.
Bei der sich bietenden Gelegenheit wird das Tierseuchengesetz punktuell aktualisiert. So werden beispielsweise die Bestimmungen zu den Informationssystemen im Veterinärbereich und im Bereich der Lebensmittelsicherheit an die gegenwärtigen Anforderungen an eine gesetzliche Grundlage für Datenbearbeitung angepasst. Die Bestimmung zum nationalen Überwachungsprogramm wird insbesondere in Bezug auf die Abgeltungen an die Kantone adaptiert. Sie sparen etwa drei Millionen Franken ein; dies nur als Klammerbemerkung. Schliesslich werden die Strafbestimmungen punktuell revidiert und aktualisiert.
Der Nationalrat stimmte der Vorlage in der Wintersession 2019 einstimmig zu. Es gab im Nationalrat allerdings einen Antrag, der abgelehnt worden ist. Demnach hätten die Equiden ebenfalls explizit im Gesetz erwähnt werden sollen. Auf Nachfrage unserer Kommission wurde uns erklärt, dass heute mehr als die Hälfte der Pferde eben nicht als Nutztiere, sondern als Heimtiere für Hobby- respektive Sportzwecke gehalten würde. Deshalb sind die Pferde nicht explizit im Gesetz erwähnt, sondern bleiben in der Verordnung geregelt. Wir haben in der Folge in unserer Kommission auf einen entsprechenden Antrag verzichtet.
Weiter wurde in der Eintretensdebatte die Frage nach dem Anteil der Bundesaufträge für die Identitas AG gestellt. Auskunft: Anteilsmässig machen die Bundesaufträge demnach rund 70 bis 80 Prozent der Aufträge von Identitas aus. Andere Aufträge kommen aus der Privatwirtschaft, z. B. von grossen Schlachtbetrieben, Verbänden usw.
Die Identitas AG betreibt mit ihrem System Amicus zudem die gesamte Hunderegistrierung aller 26 Kantone. So war hier eine Vereinheitlichung des ganzen bisherigen Systems überhaupt erst möglich.
Zudem steigt die Qualität der Daten auch mit der Anzahl ihrer Anwendungen: Je mehr Private diese Daten für ihre Programme ebenfalls verwenden, umso besser wird die Datenqualität. Als hauptverantwortlich im Bereich Tierseuchen interessiert sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gemäss Direktor Wyss genau für diese Datenqualität. So kann es bei einem konkreten Seuchenfall entscheidend sein, dass eine möglichst hundertprozentige Rückverfolgbarkeit möglich ist - also genau das, was leider beim Coronavirus nicht zutrifft. Im Bereich der Tierseuchen wirkt sich daher die Verbindung von privaten und öffentlichen Anwendern sehr positiv aus.
Ihre WBK hat das Geschäft an der Sitzung vom 30. Januar 2020 beraten. In der Kommission wurden die Gesetzesänderungen positiv aufgenommen, Eintreten war unbestritten. Nach erfolgter Detailberatung hiess die WBK das geänderte Tierseuchengesetz in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen gut.
Aufgrund meiner etwas detaillierteren Ausführungen und in Anbetracht der klaren Ausgangslage werde ich in der Detailberatung auf weitere Ausführungen verzichten, sofern es keine Fragen gibt.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zur unveränderten Vorlage des Bundesrates.