Lexipedia

preparatory:AB 257372

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-03-02

Wortprotokoll

Wir beraten hier das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. So heisst dieses Kind. Es ist eigentlich die Rechtsgrundlage für die AIA-Abkommen, die wir abschliessen. Dieses Gesetz beinhaltet die wesentlichen internationalen Standards.

Man kann dieses Gesetz und die vorliegende Änderung aus zwei Blickwinkeln betrachten. Man könnte sagen, wir seien ständig unter Druck, wir würden uns anpassen und alles machen, was man international fordert. Das ist die eine Sicht der Dinge. Man kann es aber durchaus auch umkehren und sagen, die Schweiz wolle einer der international besten Finanzplätze sein, attraktiv und transparent, insbesondere für institutionelle Anleger, und wolle daher die Standards, die gelten, auch tatsächlich umsetzen. Im Laufe der letzten Jahre, seit der Finanzkrise, seit der Aufgabe des Bankgeheimnisses im Ausland, hat sich diese Sicht eigentlich durchgesetzt.

Es sind insbesondere institutionelle Anleger, die die Schweiz wegen der politischen Stabilität, wegen des Know-hows unserer Banken, unseres Finanzplatzes und wegen der Transparenz suchen. Ich würde Ihnen diese Sicht der Dinge empfehlen: Wir wollen ein weltweit führender Finanzplatz sein. Wir strahlen Vertrauen aus, wir haben das entsprechende Know-how, und wir sind transparent. Bei uns kann man sich darauf verlassen, dass internationale Standards umgesetzt werden.

Wenn wir die Diskussion der letzten Jahre betrachten, dann sehen wir, dass alles, was nicht international konform ist, einen etwas grauen Schleier erhalten hat. Man traut dem, der nicht international konform ist, nicht so ganz. Wenn man auf diese Länder schaut, dann sieht man, dass das Steueroasen sind - das waren wir vielleicht auch einmal -, Länder, denen man nicht so ganz traut. Wir haben die Wahl, in den Kreis dieser Länder zu geraten, die suspekt sind, oder in den Kreis jener Länder, die transparent sind und internationale Regeln umsetzen.

Was wir Ihnen hier beantragen, ist grundsätzlich eine kleine Änderung. Sie ist nicht von grosser politischer Bedeutung. Es geht darum, dass wir einerseits im Gesetz und andererseits in der Verordnung, die wir Ihnen gleichzeitig unterbreitet haben, die Aufhebung der Ausnahme für Stockwerkeigentümer sowie die Anpassung der geltenden Sorgfaltspflichten vornehmen. Dazu gehört die Dokumentenaufbewahrungspflicht für das meldende schweizerische Finanzinstitut. Es sind eigentlich Dinge - so sagt man mir -, die man in der Praxis [PAGE 12] bereits macht, die wir jetzt auch im Gesetz als Standard festschreiben, damit sie entsprechend gültig sind.

Auf der Verordnungsstufe ändern wir die Ausnahmebestimmungen für Vereine und Stiftungen ganz bewusst nicht. Da haben wir eine spezielle Position. Wir haben ausserordentlich viele Vereine und Stiftungen. Das ist die Geschichte unseres Landes. Da ändern wir nichts. Das wird im Moment auch international noch so akzeptiert.

Es ist eine technische Anpassung des Gesetzes. Es werden in den nächsten Jahren im Sinne der Transparenz wahrscheinlich noch einige Änderungen kommen. Ich bin überzeugt, dass die Schweiz hier mitmachen muss, mitmachen soll, weil wir in die erste Kategorie der Finanzplätze gehören wollen. Alles, was nicht dazugehört, ist suspekt. Das schadet dem Finanzplatz als Ganzes.

Daher würde ich Sie wie die beiden Kommissionssprecher ebenfalls bitten, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.