Gmür Alois · Nationalrat · 2020-03-03
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-03
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage soll die Gesetzesgrundlage dafür geschaffen werden, dass die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung verweigert werden kann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die auszuführenden oder zu vermittelnden Güter von der Endempfängerin oder dem Endempfänger zur Repression missbraucht werden. Bis anhin war das auf Verordnungsstufe geregelt.
Schon im Oktober 2018 hat Ihre Kommission das Güterkontrollgesetz beraten. Weil die Mehrheit der Kommission der Ansicht war, es müssten noch mehr Erfahrungen mit der sich rasant entwickelnden Technologie in der Internet- und Mobilfunküberwachung gesammelt werden und der Bundesrat könne die Gültigkeit der Verordnung verlängern, wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten. Das Geschäft war bereit für die Behandlung im Rat, konnte in der Wintersession 2018 aber aus Zeitgründen nicht behandelt werden.
Anfang 2019 stellte das WBF fest, dass die Verordnung zwar einmal verlängert werden kann, jedoch gemäss dem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ausser Kraft tritt, falls das Parlament ein Projekt zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ablehnt oder auf ein solches Projekt gar nicht erst eintritt. Genau das wäre hier bei Zustimmung zum [PAGE 31] Nichteintretensantrag der Kommissionsmehrheit der Fall gewesen, und zwar bevor der Bundesrat die Verordnung hätte verlängern können. Damit entstand eine neue Ausgangslage. An der Februarsitzung vor einem Jahr wurde das Geschäft in der Kommission wieder aufgenommen, um es nochmals zu beraten und dem Bundesrat Zeit zu geben, die Verordnung zu verlängern. Das hat er im April 2019 gemacht: Die Verordnung wurde um weitere vier Jahre bis im Mai 2023 verlängert. Die Verordnung muss nun innerhalb von vier Jahren durch eine gesetzliche Grundlage ersetzt werden.
Im April des letzten Jahres hat sich Ihre Kommission wiederum mit der Vorlage befasst und dem Rat beantragt, das Geschäft zu sistieren, mit der Begründung, weitere Erfahrungen sammeln zu wollen. Eine Kommissionsminderheit beantragte, nicht zu sistieren. In der Sommersession 2019 hat der Nationalrat die Sistierung mit 89 zu 84 Stimmen abgelehnt. Somit müssen wir in dieser Sache einen Entscheid fällen. Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und will damit die befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung in das ordentliche Recht überführen.[GZ]
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.