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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-03-03

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-03

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion hat zu diesem Geschäft eine ganz klare Haltung. In der Vergangenheit, aktuell und auch in der Zukunft wollen wir kein Spiel auf Zeit, sondern Erledigung. Die Frist zur Überführung der Verordnung ins ordentliche Gesetz läuft. Im Herbst 2018 wollte der Nationalrat nicht auf die Vorlage eintreten, weil noch Erfahrungen mit der Technologieentwicklung im Bereich Mobilfunk- und Internetüberwachung gesammelt werden sollten. Schon damals und auch im April 2019 wollte die Mitte-Fraktion auf das Gesetz eintreten und die Pendenz erledigen. Im Juni 2019 konnte sich der Nationalrat endlich dazu[NB]entschliessen, die Vorlage nicht zu sistieren. Bereits damals hat sich die Mitte-Fraktion für Eintreten und Umsetzen ausgesprochen.

Nicht nur bei der Frage des Eintretens war und ist sie konsequent, sondern auch beim Inhalt. Die Mitte-Fraktion unterstützt wirklich nur die Umsetzung des beantragten Artikels 6 Absatz 3 und keine zusätzlichen Anträge zum Güterkontrollgesetz. Wir unterstützen keine weiteren Ausweitungen des Gesetzes und auch keine weiteren Minderheitsanträge, welche die Delegationsnorm noch weiter definieren wollen. Unsere Begründung ist folgende: Mit der gesetzlichen Verankerung werden die modernen, doppelt verwendbaren Güter am richtigen Ort eingepflegt, die Lücke wird massvoll geschlossen, und die Delegationsnorm ermöglicht dem Bundesrat, auf Verordnungsstufe die Verweigerung von Bewilligungen zur Ausfuhr oder Vermittlung von Gütern zur Internet- oder Mobilfunküberwachung zu regeln.

Wir bitten Sie deshalb um Unterstützung unserer Haltung, nämlich: Ablehnung aller Minderheitsanträge und Zustimmung zu den Mehrheitsanträgen.

Aus Sicht der Mitte gebe ich eine kurze Betrachtung ab. Die Ergänzung in Artikel 6 Absatz 1bis Buchstabe c wird von der Mitte aus zwei Gründen nicht unterstützt: Erstens, weil der Grundsatz nicht verfolgt wird, dass nur die notwendige Überführung aus der Verordnung in das Gesetz vorgenommen wird, und zweitens aus inhaltlichen Gründen: Die Bewilligung würde gemäss diesem Antrag verweigert, wenn gemäss einer Analyse der Endverwendung und der vorliegenden Informationen zur Situation im Einfuhrland Grund zur Annahme bestünde, dass mit der beantragten Tätigkeit Grundrechte verletzt oder Repressionen ausgeübt werden.

Drei Elemente müssen erfüllt sein, welche nicht ganz einfach anwendbar sind. Eine Analyse des Endverbrauchs, die den Namen Analyse verdient und wirkungsvoll sein soll, müsste nach der Ausfuhrbewilligung durchgeführt werden, nämlich dann, wenn die Güter im Endverbrauch, sprich im Einsatz, sind. Eine Analyse der Endverwendung vor der Ausfuhrbewilligung aus der Ferne oder eben vom Bürotisch aus ergibt kein Ergebnis, das präzise ist. Das Ergebnis der Analyse wird somit keine Sicherheit bringen, sondern genau das Gegenteil. Unsicherheit in diesem Gesetz ist ein schlechter Ratgeber. Deshalb ist dieser Zusatz nicht notwendig und auch nicht unterstützungswürdig. Eine Ausweitung auf Beratungsleistungen ist ebenfalls nicht notwendig, denn mit dem Begriff Güter werden Waren, Technologien inklusive Know-how und Software erfasst. Deshalb kann dann in der neuen Verordnung auf eine Unterscheidung zwischen materiellen und immateriellen Gütern verzichtet werden. Wie bis anhin sollen auch in der neuen Verordnung mit einem Anhang die Güter, die zur Repression verwendet werden können, mittels Exportkontrollnummern des Anhangs 2 bezeichnet werden. Deshalb müssen weder Beratungsdienstleistungen integriert noch eine Ausklammerung von Gütern gemäss Artikel 2 Absatz 2 des Güterkontrollgesetzes vorgenommen, noch die Erweiterung bzw. Wiederholung der Verwendung der Güter zu Repressionsmassnahmen aufgenommen werden.

Kurz: Alle Minderheitsanträge sind abzulehnen. Die Mitte-Fraktion setzt sich dafür ein, dass dieses Geschäft erledigt werden kann, und bittet Sie, allen Mehrheitsanträgen zu folgen.