Lexipedia

Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-09-30

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-30

Wortprotokoll

Unser Rat hat bei der ersten Beratung des Gesetzes diesen Absatz 5 eingefügt, weil es ihm wichtig war, eine Bestimmung über die Konsultation der Vergleichsmieten einzubauen. Der Ständerat war zwei Mal gegen eine solche Bestimmung, und auch der Bundesrat opponiert hier. Die Kommission hat deshalb mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, zu beantragen, dass wir hier die Differenz bereinigen und dem Ständerat folgen.

Es geht um die Frage der Information sowohl der Vermieter als auch der Mieter über die Vergleichsmieten. Der Ständerat hat sich immer gegen eine Bundesverpflichtung ausgesprochen; dies nicht, weil man - wie Herr Kollege de Dardel das jetzt annimmt - den Bund ganz dieser Pflicht entheben möchte, sondern weil man sagte, dass man dafür nicht eine explizite Gesetzesbestimmung brauche, die dann für den Bund eine Verpflichtung darstelle. Die Kommission ist der Meinung, dass sich die Information über die Vergleichsmiete für beide Vertragsparteien automatisch einstellen wird, weil beide Parteien ein Interesse daran haben, dass es eine klare und für beide Seiten transparente Nennung und eine Sichtung geben kann. Wir haben heute analoge Instrumente beim Landesindex der Konsumentenpreise und beim Hypothekarzins, die für die Mietzinserhöhungen wichtige Instrumente sind, und auch bei diesen besteht keine Verpflichtung des Bundes, sie allen transparent und zugänglich zu machen. Dies ist überhaupt keine Notwendigkeit; es ist auch keine Kunst, an diese Daten heranzukommen.

Wir meinen daher, dass eine Streichung dieser Bestimmung keine Nachteile für die Parteien ergibt und dass sich im Markt automatisch Transparenz ergeben wird.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen.