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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-03-03

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte doch noch einen kurzen Einwand zum Votum von Kollege Kuprecht machen. Wenn Sie sagen, dieses Gesetz sei ein reines Vertragsgesetz, das nur den Versicherungsnehmer und die Versicherung betreffe, dann haben Sie den Sinn dieser Revision verfehlt. Der Bundesrat hat mit der Vorlage - und ich bitte Sie, vielleicht die Botschaft noch einmal anzuschauen - eine Modernisierung des Versicherungsvertragsgesetzes vorgeschlagen, das ja eines der ältesten Gesetze überhaupt ist: 1908 wurde das Versicherungsvertragsgesetz erlassen. Mit dieser Vorlage - das steht in der Botschaft im Ingress, und auch die ganze Anlage der Gesetzesrevision ist so ausgestaltet - soll dort, wo es in einer komplexer gewordenen Gesellschaft mit neuen, grösseren Risiken notwendig ist, der Schaden der Versicherten abgedeckt werden. Dazu gehört eben auch diese Frage. Dort, wo eine Gefahr so gross ist, dass der Gesetzgeber sagt, die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, dort soll ein Anspruch des Geschädigten bestehen. Das gehört zu dieser sanften Modernisierung des Versicherungsvertragsgesetzes. Es ist Intention dieser Gesetzgebung, die Versicherten zu schützen.