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Schmid Martin · Ständerat · 2020-03-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-03

Wortprotokoll

Nationalrat Gschwind fordert in seiner Motion, dass zukünftig landwirtschaftlichen Betrieben die Bildung zusätzlicher Steuerrückstellungen ermöglicht werden soll. Er begründet das damit, dass insbesondere auch die Wettersituation zu immer grösseren Auswirkungen in der Landwirtschaft führe. Damit seien auch die Einkommen nicht mehr stabil. Es sei angebracht, diese klimatischen Schwankungen auszugleichen. Es gebe in Frankreich im Rahmen der Landwirtschaft auch solche Möglichkeiten. Man solle in guten Jahren solche Steuerrückstellungen bilden können, um dann einem nächsten Frosteinbruch oder einer Trockenheit begegnen zu können, weil die Natur das landwirtschaftliche Einkommen immer mehr mitbestimme. Ziel der Motion sei es, nicht Einkommen von der Steuer zu befreien, sondern die Steuerzahlungen auf nachfolgende Steuerjahre übertragen zu können.

Der Nationalrat hat die Motion am 6. März 2018 angenommen. Der Bundesrat lehnt sie ab, und die Mehrheit unserer Kommission lehnt die Motion auch ab. Die Begründungen sind folgende: Im Unterschied zum Motionstext ist es falsch, dass die Bauernbetriebe, auch wenn sie selbstständigerwerbend sind, heute keine Steuerrückstellungen bilden können. Auch Bauernbetriebe können wie andere juristische Personen heute schon Steuerrückstellungen bilden, aber natürlich wie alle anderen Betriebe auch nur, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die Voraussetzungen sind im Gesetz so geregelt, dass im Geschäftsjahr entweder Verpflichtungen in unbestimmter Höhe, Verlustrisiken, die mit Aktiven des Umlaufvermögens - insbesondere mit Waren und Debitoren - verbunden sind, oder andere unmittelbar drohende Verlustrisiken bestehen müssen. Richtig ist, dass bisherige Rückstellungen dann dem steuerbaren Gewinn zugerechnet werden, soweit sie nicht mehr begründet sind.

Die Motion fordert nun, dass nur für landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Reserven gebildet werden können. Es handelt sich dann aber nicht um Rückstellungen. Rückstellungen können die Betriebe heute schon bilden, aber es ginge darum, zusätzliche Reserven für den Fall von Klimaschwankungen ins Gesetz einzubauen.

Der Bundesrat hat dann darauf hingewiesen, dass das aus Gründen der Gleichbehandlung und der Verfassungsmässigkeit nicht der richtige Ansatz sei. Wenn Kollege Zanetti im Rat wäre, müsste ich hier meine Interessenbindungen offenlegen. Ich mache das: Ich bin Verwaltungsrat von Swiss Life. Aber Swiss Life bietet leider keine Haftpflichtversicherungen an, von denen wir vorhin sprachen, und auch keine Frostversicherungen. Ich könnte also hier von Swiss Life her nicht helfen, obwohl es eine hervorragende Versicherung ist. Der Bundesrat hat gesagt, man solle dieses Problem eben beispielsweise mit einer Frostversicherung lösen oder über andere Massnahmen. Die Kommission hat das diskutiert und kam zum Schluss, dass erstens richtigzustellen ist, dass eben heute keine Ungleichbehandlung besteht, dass selbst Landwirtschaftsbetriebe Rückstellungen bilden können wie andere juristische Personen. Zweitens ist die Kommission der Meinung, dass es eben nicht nur für die Landwirtschaft solche Schwankungen, solche Probleme infolge des Klimas oder des Wetters gibt; es gebe beispielsweise auch Tourismusbetriebe, die genau die gleiche Ausgangslage haben. Denken wir jetzt nicht an die Veranstalter von Messen und an das Coronavirus; wir haben diese Risiken in der Wirtschaftswelt. Warum soll das denn aus Sicht der Kommission nur für die Landwirtschaft eingeführt werden? Wenn schon, müsste man es generell für alle Betriebe einführen, und das ging der Kommission schlicht zu weit, weil wir das so nicht regeln können.

Das sind die Argumente, weshalb die Kommissionsmehrheit mit dem Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass wir die Motion nicht annehmen können. Wenn es nach der Kommission geht, dann müsste man schon aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben eine Lösung für alle Betriebe finden und nicht solche steuerfreien zusätzlichen Reserven bilden. Davon sieht die Kommission ab; sie würde das im Hinblick auf die Grundlagen unseres Steuerrechtes nicht empfehlen.

Deshalb sind wir mit dem Bundesrat zum Schluss gekommen, dass diese Motion nicht angenommen werden soll.