de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-03-03
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-03
Wortprotokoll
Wir stehen in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Im Wesentlichen gibt es noch diese drei Differenzen. Die erste betrifft die Frage, welche Rolle die Behörden und welche die Versicherer bei der Sicherung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit haben. Die zweite Frage ist diejenige des Beschwerderechts im Zusammenhang mit der Festlegung der Höchstzahlen durch die Kantone. Die dritte Frage ist, ob die Vorlage mit Efas verknüpft werden soll oder nicht.
Eine vierte Differenz zum Ständerat, die noch offen war, betraf die Frage, ob es eine Kann- oder eine Muss-Steuerung der Kantone geben soll. Hier haben wir in der Kommission bereits eine Differenz zum Ständerat ausgeräumt.
Bei den verbleibenden Differenzen beantragt Ihnen die SVP-Fraktion weiterhin, an den Positionen des Nationalrates festzuhalten.
Bei Artikel 36a geht es um ein Konzept. Es geht darum, wem die Aufsicht und Kontrolle über die Ärztinnen und Ärzte respektive die Qualität der Leistungserbringer obliegt, ob nur den Kantonen und/oder eben auch den Versicherern. Wir haben im Rahmen der letzten Lesung realisiert, dass die Version des Ständerates hier unklare Kompetenzen vorgesehen hat. Deshalb haben wir dieses Konzept neu eingefügt, bei welchem klarer festgehalten ist, dass die Kantone für die Erstzulassung von Ärztinnen und Ärzten und anschliessend die Versicherungen für die Kontrolle der Qualität der laufenden Leistungserbringung zuständig sein sollen. Das ist eine klare Lösung. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Beim Beschwerderecht für die Versicherer beantrage ich Ihnen ebenfalls, an unserem Beschluss festzuhalten. Wir haben diese Diskussion auch in der Kommission ausgiebig geführt. Es geht darum, ein Gleichgewicht zu halten und die Interessen der Kostenträger und damit eben auch der Patientinnen und Patienten bzw. der Prämienzahlenden zu wahren. Nach dem vorliegenden Entwurf sind es die Kantone, welche die Höchstzahlen der Zulassungen festlegen. Wer, wenn nicht die Versicherer, soll hier ein wachsames Auge darauf haben, dass die Kantone ihre Arbeit auch tatsächlich machen? Wenn wir diese Bestimmung weglassen, bleibt die Kompetenz ausschliesslich bei den Kantonen, womit sowohl die Kostenträger als auch die Prämienzahlenden keine Möglichkeit mehr haben, entsprechend einzugreifen.
Hinsichtlich der Verknüpfung mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen bitte ich Sie auch aufgrund des äusserst knappen Beschlusses in der Kommission, der Minderheit zu folgen und damit am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Es geht um die kombinierte Massnahmenplanung, die wir hier zur Kostensteuerung aufgegriffen haben. Das Ziel ist ein ausgewogenes Steuersystem: Einerseits geben wir den Kantonen die Zulassungssteuerung, womit sie den ambulanten Bereich entsprechend steuern können. Andererseits haben wir auf der Finanzierungsseite die Möglichkeit, Efas voranzubringen. Wenn wir dieses Pfand - es ist tatsächlich ein Pfand - aus der Hand geben, wird die einheitliche Finanzierung und damit die angestrebte Korrektur der Fehlanreize zwischen ambulanter und stationärer Behandlung, auch wenn sie aktuell im Ständerat in guter Behandlung ist, von den Kantonen mit Sicherheit wieder auf die Intensivstation verlegt werden. Die Kantone werden dann noch stärker darauf hinarbeiten, einen Fortschritt in diese Richtung zu verhindern. So haben wir keine Möglichkeit mehr, für die Finanzierung eine vernünftige Lösung voranzubringen.
Es ist nicht sinnvoll, dass die Kantone mit dieser Vorlage neue Instrumente zur Steuerung des ambulanten Bereichs erhalten, diesen dann aber nicht mitfinanzieren. Ohne diese Verknüpfung fehlt den Kantonen das Interesse, die Zulassungssteuerung nach wirtschaftlichen Kriterien festzulegen.
Es ist daher logisch und notwendig, die beiden Revisionsvorlagen miteinander zu verknüpfen. Ohne Verknüpfung fehlt auch allen liberalen Geistern in diesem Saal der Anreiz, dieser Vorlage letztlich in der Gesamtheit zuzustimmen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier der Minderheit folgen.