Hefti Thomas · Ständerat · 2020-03-04
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen mit der Mehrheit beantragen, bei 100[NB]000 Schweizerfranken zu bleiben. Vor der letzten Revision betrug das Minimum 50[NB]000 Franken, heute müssen es bei einer Aktiengesellschaft 100[NB]000 Franken sein. Eigentlich ist das keine grosse Hürde, weder für Geschäftsleute noch für Handelsleute, Unternehmer oder Gründer eines Start-ups.
Wieso nun Schweizerfranken? Das hat seinen Grund. Es geht ja um eine schweizerische AG. Sie erhält die Steuerrechnung in Schweizerfranken. Auch die Gebühren für das Grundbuch, wenn sie Immobilien hat, fallen in Schweizerfranken an. Allerdings steht es der Aktiengesellschaft selbstverständlich frei, sofort auch Konten in Dollar und anderen Währungen zu eröffnen.
Das Aktienkapital ist das Grundkapital der Gesellschaft. Es wird in einer bestimmten Höhe festgelegt und ist grundsätzlich fix. Es ist in einem gewissen Sinne Haftungssubstrat. Der Verwaltungsrat muss darauf achten, dass es mindestens zur Hälfte gedeckt ist, ansonsten hat er Massnahmen zu ergreifen. Das Aktienkapital unterliegt bestimmten Schutzvorschriften und kann nur unter Einhaltung strenger gesetzlicher Vorschriften verändert werden. Es dient insbesondere dem [PAGE 28] Schutz der Gläubiger der Gesellschaft. Tut es das, wenn man Bolivar, Pesos oder brasilianische Reales anstatt Schweizerfranken wählt? In der Kommission wurde gesagt, eigentlich denke man nicht an solche Währungen, das hat auch Ständerat Noser gesagt, sondern man denke an Dollar, an Euro, allenfalls auch an das Pfund Sterling. Man denkt also nicht an Risikowährungen, sondern an stabile Währungen.
Was heisst Risiko? Lesen wir ein bisschen in der Botschaft: "Das Aktienkapital in ausländischer Währung muss gemäss Absatz 2 Satz 2 zum Zeitpunkt der Errichtung einem Gegenwert von mindestens 100[NB]000 Franken entsprechen. Der für die Kapitaldeckung massgebliche Zeitpunkt war in der Vernehmlassung umstritten." So steht es auf Seite 481 der Botschaft, und das lässt aufhorchen.
Weiter kann die Generalversammlung den Wechsel der Währung vornehmen. Sie kann also beschliessen, dass von einer ausländischen Währung in eine andere oder wieder in Schweizerfranken zurückgewechselt wird. Dazu steht auf Seite 483 der Botschaft: "Es ist zu beachten, dass der Wechsel der Währung nicht zu einer verdeckten Kapitalerhöhung oder -herabsetzung führen darf." Erinnern wir uns daran, dass das Pfund Sterling Anfang der Neunzigerjahre sehr rasch von einem Gegenwert von Fr. 2.70 auf Fr. 1.80 absackte. Der US-Dollar hatte Anfang der Siebzigerjahre plötzlich nicht mehr einen Gegenwert von etwa Fr. 4.20, sondern nur noch einen von etwa Fr. 1.10, und der Euro lag beim Start bei etwa Fr. 1.80 und schwankt heute irgendwo zwischen Fr. 1.08 und Fr. 1.15. Das heisst, der Gegenwert aller dieser soliden Währungen betrug innert kürzester Zeit nicht mehr 100[NB]000 Franken, sondern vielleicht noch 66[NB]000, 25[NB]000 oder 60[NB]000 Franken. Was bedeutet das? Muss dann das Aktienkapital erhöht werden? Was denken sich die Geldgeber? Was denken die Banken? Schaffen wir mit der Lösung, wie sie die Minderheit oder jetzt der Einzelantrag Noser vorschlägt, nicht mehr Probleme, als man zu lösen vorgibt? Gibt das schliesslich nicht Anlass zu anderen neuen Regulierungen, zu Missbrauchsgesetzgebungen? Wir wissen es nicht, aber es führt zu Fragen.
Daher ist der Antrag der Mehrheit für ein Aktienkapital von mindestens 100[NB]000 Schweizerfranken gar nicht so schlecht. Das hat nicht verhindert, sondern vielmehr dazu geführt, dass wir eine gute, solide und blühende Wirtschaft haben.