Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-03-04
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Im Ständerat hat sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen, dass sich das Niveau der Überbrückungsleistungen an der Höhe und am Konzept der Ergänzungsleistungen zu orientieren hat. Der Kern dieser Änderung liegt in Artikel 7, wo es um den Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf geht. Dieser wurde, wie gesagt, vom Ständerat gesenkt. Nun müssen wir dieses Konzept aber komplettieren, denn der Ständerat selber hat auf ein Manko hingewiesen. Herr Ständerat Noser bemerkte, dass wir noch die Gesundheitskosten einrechnen müssen, wenn wir auf dieses Niveau heruntergehen. Diesen Faden haben wir von der SP-Fraktion aufgenommen und das Konzept mit vervollständigt. [PAGE 90]
Aus Sicht der SP-Fraktion sind in diesem Block 3 zwei Dinge zentral:
1. Wenn wir schon die Leistung senken und uns an den Ergänzungsleistungen orientieren, müssen wir zwingend die Krankheits- und Behinderungskosten in die Vorlage hineinnehmen und vergüten. Die Details dieser Vergütung sind in Artikel 14a formuliert. Es wird definiert, welche Krankheitskosten vergütet werden, und auch der Plafond gemäss Ergänzungsleistungen wird aufgenommen. Wir lehnen aus diesem Grund die Minderheit Rösti entschieden ab.
2. Genau wie bei den Ergänzungsleistungen müssen in dieser Lösung die Überbrückungsleistungen steuerbefreit sein. Sonst fallen wir in der Logik von der Leistung her unter das Niveau der Ergänzungsleistungen, die nicht besteuert werden. Die Besteuerung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Auf dem Existenzminimum kann sie in einigen Kantonen bis zu 18 Prozent ausmachen, was die Höhe der Überbrückungsleistung schon erheblich senken würde.
Erlauben Sie mir, Herr Aeschi, hierzu eine Bemerkung zu machen. Wenn Sie der SP schon vorwerfen, verlogen zu sein, weil wir für ausgesteuerte ältere Menschen Lösungen suchen und finden, dann - das möchte ich Ihnen doch sagen - finde ich Ihre Steuerpolitik wiederum schon speziell. Sie geben reichen Familien 350 Millionen Franken Steuersubventionen, und Banken können Bussen von den Steuern abziehen, die sie aufgrund ihres illegalen Verhaltens im Ausland erhalten. Gleichzeitig kommen Sie hierher und wollen da, wo die Ärmsten sind, nämlich bei den Überbrückungsleistungen, Steuern eintreiben. Das ist schon eine spezielle Steuerpolitik à la SVP.
Zur Minderheit I (Gysi Barbara): Ein wichtiges Element der Überbrückungsleistung ist, dass wir das Alterskapital schützen wollen. Wir von der SP-Fraktion wollen weiter gehen und sagen: Die Möglichkeit soll bestehen, dass sich das Alterskapital weiterentwickelt. Wir wissen, dass gerade in den letzten Jahren vor der Pensionierung ein wichtiger Teil des Aufbaus des Alterskapitals passiert. Wenn das nicht möglich ist, dann spüren das die Menschen am Ende mit einer doch erheblich tieferen Rente. Das kann bis zu 300 Franken pro Monat ausmachen. Die SP-Fraktion bittet Sie, der Minderheit I (Gysi Barbara) zu folgen.
Die Überbrückungsleistung ist ein Element von sieben Massnahmen zur Stärkung des inländischen Fachkräftepotenzials. Ein anderes Element sind die BVG-Altersgutschriften. Da hat Herr Aeschi einen Punkt, das muss ich zugeben. Aber statt hier mit sachfremden Elementen in die Debatte reinzugrätschen, wie er das macht, möchte ich ihn doch einladen, den Kompromiss der Sozialpartner zur BVG-Reform zu studieren. Darin werden nämlich diesbezüglich konkrete Vorschläge zu einer Glättung der Altersgutschriften gemacht, aber natürlich sauber eingebettet in ein stimmiges Gesamtpaket. Wir werden diese Diskussion gerne führen - und zwar dort, wo sie hingehört: bei der BVG-Reform und nicht bei diesem Gesetz zur Überbrückungsleistung.
Noch ein Wort zum Einzelantrag Regazzi: Kollege Regazzi spricht eine Lösung des Baumeisterverbandes an, die eine Frühpensionierung für Menschen ermöglicht, die schwere körperliche Arbeit leisten. Das folgt einer anderen Logik als die Überbrückungsleistung. Wir wollen die Leute nicht frühzeitig in Pension schicken, sondern ihnen eine Leistung für die Zeit bis zur Pensionierung gewähren. Wie möchte Kollege Regazzi die Unternehmen, die eine ähnliche, aber nicht vergleichbare Lösung haben, von der Finanzierung ausklammern, wenn die Finanzierung steuerbedingt ist? Sollen wir dann Steuern an Unternehmen zurückbezahlen, obwohl wir alle wissen, dass Steuern ohne Bedingung geschuldet sind? Das ist schwer umzusetzen, was auch in der Kommission von allen Seiten attestiert wurde.
Die SP-Fraktion lehnt in Block 3 aus all den genannten Gründen die Anträge der Minderheiten Aeschi Thomas, der Minderheit Rösti und der Minderheit II (Nantermod) sowie den Einzelantrag Regazzi ab. Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit I (Gysi Barbara) zu den Altersgutschriften zu unterstützen.