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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion.

Worum geht es genau? Wenn ein Schuldner gegen eine Betreibung Rechtsvorschlag erhebt, muss der Gläubiger den Rechtsvorschlag in einem gerichtlichen Verfahren beseitigen lassen. Besteht über die Forderung eine vom Schuldner unterzeichnete Schuldanerkennung, beispielsweise ein schriftlicher Vertrag, so kann der Gläubiger in einem summarischen Verfahren provisorische Rechtsöffnung verlangen. Dieses Verfahren ist in der Regel deutlich schneller und günstiger als ein ordentliches Verfahren.

Die Gerichte erteilen aber in der Regel nur Rechtsöffnung, wenn auf dem Vertrag eine eigenhändige Unterschrift des Schuldners vorliegt. Für elektronisch abgeschlossene Verträge wird deswegen heute in den meisten Fällen keine Rechtsöffnung erteilt. Der gesamte Online-Handel ist somit von dieser einfachen und günstigen Möglichkeit weitestgehend ausgeschlossen.

Die erwähnte gesetzliche Bestimmung ist seit weit über hundert Jahren unverändert in Kraft. In dieser Zeit haben sich die Verhältnisse auf der Welt aber stark verändert: Im Handel haben sich grosse Marktanteile vom Geschäftsverkehr auf Papier auf den elektronischen Geschäftsverkehr und insbesondere auf den Online-Versandhandel verlagert. Der Gesetzgeber ist zurzeit daran, diesen Wandel, der in der Wirklichkeit stattgefunden hat, auch in den verschiedenen Gesetzen nachzuvollziehen und die Rechtsordnung so an die Digitalisierung anzupassen. Die Anforderungen an die Erteilung der Rechtsöffnung sind aber nach wie vor unverändert. Dementsprechend ist die Zahl der Fälle, in welchen provisorische Rechtsöffnungen erteilt werden können, in den letzten Jahren deutlich gesunken und weiterhin am Sinken.

Letztlich besteht aber ein übergeordnetes Interesse an einem einfachen Vollstreckungsverfahren. Es nützt auch dem Schuldner nichts, wenn er in ein aufwendiges ordentliches Verfahren muss und dort unterliegt; dann hat er höhere Prozesskosten zu bezahlen, als wenn er ein günstiges Rechtsöffnungsverfahren durchlaufen könnte.

Deshalb befürwortet der Bundesrat die Bestrebungen nach einer Anpassung der Voraussetzung an einen provisorischen Rechtsöffnungstitel. Es erscheint sachgerecht, die über moderne Kommunikationswege abgeschlossenen Verträge der provisorischen Rechtsöffnung zugänglich zu machen.

Der Bundesrat unterstützt die Motion.