Lohr Christian · Nationalrat · 2020-03-04
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-04
Wortprotokoll
Wir beraten heute in diesem Rat zum dritten Mal die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung, eine Vorlage, mit der Bundesrat, National- und Ständerat sich dem Ziel, die IV als Eingliederungsversicherung zu positionieren, weiter annähern. Diese Revision soll es den Betroffenen besser ermöglichen, den Schritt ins Erwerbsleben zu schaffen und dort auch wirklich Fuss zu fassen.
Im Rahmen der Differenzbereinigung einigten sich National- und Ständerat bereits weitgehend. Offen bleibt lediglich eine letzte Differenz, die den Ausdruck "Kinderrente" betrifft. Der Nationalrat hielt im Dezember des vergangenen Jahres weiterhin am Anliegen der Begriffsänderung fest. Er entschied sich aber damals im Rahmen der zweiten Lesung mit 127 zu 55 Stimmen für die vom BSV als geeigneter befundene Alternative "Zusatzrente für Eltern".
In seiner Beratung vom 2. März 2020 hielt nun der Ständerat jedoch wieder einstimmig daran fest, beim heutigen Begriff der Kinderrente zu bleiben. Der Ausdruck "Kinderrente" existiere seit mehreren Jahrzehnten und werde in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgeführt, zum Beispiel [PAGE 98] im AHV-Gesetz und im BVG. Der Ausdruck sei etabliert und habe nie zu Auslegungsproblemen geführt.
Der Ständerat kam allerdings dem Nationalrat entgegen, indem er ein Postulat seiner Kommission einstimmig annahm, welches den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Begriffe generell im IVG geändert werden müssten. Das betrifft zum einen den Begriff "Kinderrente", den unser Rat zu ändern wünscht. Zum andern sollen aber auch Begriffe überprüft werden, die heute einen abwertenden Charakter haben oder nicht mehr aktuell sind, beispielsweise der Ausdruck "invalid". Dabei sollte auch dargestellt werden, welche anderen Erlasse geändert werden müssten und was die damit verbundenen Kosten wären. Damit will das Postulat 20.3002, "Sprachliche Modernisierung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung", das Anliegen, problematische Begriffe im IVG zu bereinigen, gesamtheitlich angehen.
Das Postulat wurde bereits vom Ständerat angenommen. Sobald der Bundesrat seine Stellungnahme zum Postulat vorgelegt haben wird, werden wir entscheiden können, ob eine umfassende begriffliche Erneuerung des IVG sinnvoll ist.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat Ihre Kommission einstimmig entschieden, bei der IV-Revision dem Ständerat zu folgen und den Begriff der Kinderrente im Rahmen der Weiterentwicklung der IV nicht zu ändern.
Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass an der Sitzung von heute Morgen von einigen Rednern deutlich festgehalten worden ist, dass man die Bezeichnung "Kinderrente" auch weiterhin als nicht ganz korrekt und in diesem Sinne doch als erklärungsbedürftig erachtet.
Es liegt kein Gegenvorschlag für das Plenum vor, womit die IVG-Revision für die Schlussabstimmung bereit ist.
[VS]
Angenommen - Adopté