Sauter Regine · Nationalrat · 2020-03-04
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
Ich äussere mich hier noch zu einigen Anträgen in diesem Block.
Bei Artikel 5 Absatz 1 unterstützen wir die Minderheit Rösti. Herr Rösti beantragt hier, dem Ständerat zu folgen und einen Plafond in der Höhe der maximalen jährlichen Überbrückungsleistungen vorzusehen. Einzelpersonen sollen demnach maximal Anspruch auf 38[NB]900 Franken pro Jahr haben, Ehepaare auf 58[NB]350 Franken.
Bereits der Bundesrat hat in seiner Version einen solchen Plafond vorgesehen. Ein solcher ist zwingend, um das richtige Leistungsniveau zu definieren und Fehlanreize zu verhindern. Es ist eben nicht so, wie Kollegin Mettler vorhin ausgeführt hat, dass Ergänzungsleistungen automatisch einen Höchstwert erreichen können. Je nachdem, wie der Anspruch respektive die anerkannten Ausgaben anfallen, kann die Höhe der Ergänzungsleistungen sehr unterschiedlich ausfallen. Ohne Plafond könnte durch die zusätzlich anrechenbaren Pauschalen für Kinder beispielsweise in vielen Fällen ein Leistungsniveau resultieren, das Betroffene ohne Weiteres davon abhalten könnte, sich bietende Arbeitsmöglichkeiten anzunehmen, weil es nämlich eben attraktiver ist, diese Leistungen zu beziehen, als einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Es ist somit an der Ermittlung der Leistungen anhand des Modells der Ergänzungsleistungen festzuhalten - das ist richtig, hier machen wir einen richtigen Schritt -, aber dies mit einem Plafond zu kombinieren. Der Plafond, den der Ständerat hier vorsieht, entspricht dem zweifachen Grundbedarf der Ergänzungsleistungen. Allerdings - es ist uns wichtig, das auch zu betonen - hatte der Ständerat keine Entschädigung für Gesundheits- und Krankheitskosten vorgesehen. Diese sind aus unserer Sicht separat zu vergüten; eine entsprechende Bestimmung findet sich denn auch in Artikel 2a Absatz 1, wo dargelegt wird, dass die Gesundheitskosten separat abgegolten werden.
Wenn wir nun dem Konzept der Berechnung der Ergänzungsleistungen hier auch für die Überbrückungsleistungen folgen, dann ist es folgerichtig, wenn auf diesen Betrag keine Steuer zu entrichten ist, so, wie dies die Mehrheit in Artikel 24 Litera k des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorsieht. Das heisst, wir werden dort die Minderheit Aeschi Thomas zu dieser Bestimmung ablehnen.
Zu den Beiträgen an die berufliche Vorsorge hat sich Kollege Dobler bereits geäussert. Dort ist unsere Fraktion geteilter Meinung. Im Übrigen unterstützen wir in diesem Block die Mehrheit.