Flach Beat · Nationalrat · 2020-03-04
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-03-04
Wortprotokoll
In fünf Minuten meine 25 Argumente für den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates zu präsentieren, übersteigt meine Fähigkeiten. Ich beschränke mich deshalb auf ein paar wenige Punkte.
Es wurde jetzt hier, aber auch im Ständerat so diskutiert, als würde man jetzt komplett neue Dinge einführen, und der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates, der im Obligationenrecht im Bereich der Geschäftsherrenhaftung eine Konkretisierung der bestehenden Rechtslage einführen will, wurde verteufelt: Er würde zu einer Klagewelle ohne Ende führen, es würden neue Klagewege eröffnet, und man müsste sich weiss ich nicht was alles antun bzw. bekäme was weiss ich nicht alles deswegen. Das ist einfach nicht richtig!
Richtig ist, dass die Geschäftsherrenhaftung heute schon besteht. Die Geschäftsherrenhaftung, wie wir sie jetzt konkretisiert haben, befindet sich in diesem Bereich mit ganz klaren Kriterien international im Einklang mit dem, was wir sowieso nach aussen ständig sagen. Es geht um die Menschenrechte, es geht um Leib und Leben, und es geht um die Umwelt. Es geht nicht darum, dass man eine Klagewelle lostreten oder alles Mögliche als Klagegründe zulassen will. Vielmehr sind die Klagemöglichkeiten und die Schäden ganz klar umschrieben. Es gibt nicht weniger als sechs Einschränkungen, die wir in diesem indirekten Gegenvorschlag gemacht haben. Wir haben - wie bislang auch - die Möglichkeit, dass man sich exkulpieren kann, und es ist das Geniale an diesem Gegenvorschlag, dass wir hier in der Tradition des Obligationenrechtes arbeiten.
Wenn ich als Geschäftsherr eine Unternehmung, die ich beherrsche, die ich kontrolliere und auf deren Tätigkeiten ich Einfluss habe, irgendwo im Ausland arbeiten lasse und diese einen Schaden an Leib und Leben oder in Bezug auf Menschenrechte verursacht, dann hafte ich, ausser ich kann mich exkulpieren, nämlich dadurch, dass ich sage - und das haben wir in unseren Gegenvorschlag aufgenommen -, dass ich keine Möglichkeit hatte, dort direkt Einfluss zu nehmen. Das wird zum Beispiel im Fall der Kinderarbeit in Burkina Faso wahrscheinlich in den meisten Fällen tatsächlich so sein, weil ich nicht direkt kontrollieren kann. Aber ich habe die Sorgfaltspflicht wahrzunehmen: Wenn das Risiko besteht, dass dort systematisch Kinder eingesetzt werden, dann muss ich nach den Regeln des Obligationenrechtes für meine Subunternehmen und für mein Unternehmen schauen, dass alles in Ordnung ist.
Es gibt aber keine Dritthaftung, es gibt keine Organhaftung, das ist völlig klar geregelt. Es ist auch klar geregelt, dass es eigentlich analog zum umgekehrten Fall funktioniert: Wenn nämlich ein Unternehmen aus dem Ausland in der Schweiz eine Tochtergesellschaft hat, dann hat diese sich selbstverständlich an unsere Gesetze zu halten; unsere Firmen müssen das im Ausland auch tun.
Dort, wo es um die Frage der Menschenrechte, der Umweltschäden usw. geht, haben wir auch eine klare Regel, indem wir nämlich verbindlich erklärte Bestimmungen ins Gesetz geschrieben haben; diese gelten für die Schweiz.
Das eigentliche Sahnehäubchen auf dem indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates ist, dass wir nicht nur Berichte wollen, sondern dass wir für den Fall tatsächlicher Konflikte auch eine Lösung gefunden haben. Diese haben wir im Kontaktpunkt für die OECD in der Schweiz gesehen. Dort kann man diese Streitigkeiten dann vorbringen und klären. International abgestimmt ist der indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates, aber ganz bestimmt nicht die Berichterstattungslösung des Ständerates.
Mir bleibt jetzt noch eine Minute, um noch ein paar Worte über die ständerätliche Lösung zu verlieren, ich sage aber nur Folgendes dazu: Die ständerätliche Lösung will mit diesem Berichtsverfahren - das gut angedacht, aber vielleicht schlecht gelöst ist - eine Quasilösung schaffen, die aber letztlich auch nicht dazu führen wird, dass die Initiative, die eben einige Mängel hat, zurückgezogen wird.
Der Ständerat will dann auch noch ins Obligationenrecht hineinschreiben, dass die Unternehmen ein Managementsystem einführen sollen. Das ist, sage ich einmal, für das schweizerische Obligationenrecht schon ein bisschen seltsam. Ich glaube, das braucht es nicht. Die Geschäftsherrenhaftung ist in der Tradition des Obligationenrechts verankert.
Für mich als Unternehmer war, als ich im Ausland Geschäfte machte, immer klar, dass diese Unternehmenshaftung, die ich trage, klar zu handhaben ist: indem ich jemanden, den ich ins Ausland schicke, um etwas zu tun, klar darin instruiere, was er zu tun hat; indem ich jemanden schicke, von dem ich weiss, dass ich ihn in den wichtigen Belangen auch kontrollieren kann. Er soll dort funktionieren, er soll sich in diesem Land, in den Gesetzen und in den Regeln auskennen. Dann kann ich ruhig schlafen. Das machen wir in der Schweiz eigentlich schon seit hundert Jahren so. Das ist viel einfacher als irgendein Konstrukt mit Berichten usw.
Zur Volksinitiative selber kann ich nachher leider nicht mehr sprechen. Die grünliberale Fraktion wird in dieser ersten Phase, auch als Zeichen, dass Handlungsbedarf besteht, die Volksinitiative zur Annahme empfehlen. Es gibt von uns noch einen indirekten Gegenvorschlag, der eigentlich gut ist, weil er eine Branchenlösung vorsieht. Auch das wäre eine Lösung. Damit schliesse ich.
Ich bitte Sie jetzt, der Mehrheit zu folgen.