Lexipedia

Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-03-04

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-04

Wortprotokoll

Die Kommission schlägt Ihnen vor, sich bei der Höhe der Leistung an den Ergänzungsleistungen zu orientieren, wie das ja auch der Ständerat vorgeschlagen hat. Bei den Ergänzungsleistungen liegt der allgemeine Lebensbedarf für eine alleinstehende Person bei 19[NB]450 Franken und für ein Ehepaar bei 29[NB]175 Franken. Die Kommission schlägt vor, dass man sich auch bei allen anderen anerkannten Ausgaben am Konzept der Ergänzungsleistungen orientiert. Das bedeutet, dass die Krankheits- und Behinderungskosten separat abgegolten werden und in Artikel 14a klar definiert wird, was alles darunterfällt, und dass auch eine Limite pro Jahr von rund 25[NB]000 Franken für eine alleinstehende Person und 50[NB]000 Franken für ein Ehepaar festgelegt wird. Man orientiert sich also vom Konzept her eigentlich ganz klar an den Werten bei den Ergänzungsleistungen. Aber das bedeutet eben, dass es steuerfrei sein muss; ich komme später darauf zurück. Es bedeutet auch, dass die Kommissionsmehrheit vorschlägt, keinen Plafond einzusetzen, weil die anerkannten Ausgaben klar festgelegt und definiert sind. Dementsprechend hat die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen dem Antrag Rösti eine Abfuhr erteilt, der eben einen zweifachen Plafond will, wie das der Ständerat vorsieht.

Was die Kommissionsmehrheit auch nicht möchte, ist, dass die Sparbeiträge an die anerkannten Ausgaben angerechnet werden, wie das die Minderheit I (Gysi Barbara) möchte; dieser Antrag wurde in der Kommission mit 19 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit möchte aber, dass die Risiko- und die Verwaltungskostenbeiträge an die anerkannten Ausgaben angerechnet werden können. Weshalb? Wir haben bei der Ergänzungsleistungsrevision einstimmig verabschiedet, dass Über-58-Jährige, die arbeitslos werden, weiterhin bei ihrer Pensionskasse versichert bleiben können, damit sie eben nicht Alterskapital beziehen müssen, sondern, wenn sie dann im Rentenalter sind, auch eine Rente beziehen können. Diese Personen müssen aber Risikobeiträge und Beiträge an die Verwaltungskosten für die Pensionskasse leisten, um weiterhin versichert bleiben zu können. Diese notwendigen Beiträge in der Grössenordnung von 1000 Franken pro Jahr sollen gemäss Kommission an die anerkannten Ausgaben angerechnet werden. Deshalb lehnte die Kommission den Antrag Nantermod, der hier als Antrag der Minderheit II vorliegt, mit 11 zu 9 Stimmen ab.

Wie es bereits der Ständerat vorgesehen hat, fordert auch die Kommission, dass die Überbrückungsleistungen analog zu den Ergänzungsleistungen steuerfrei sind. Es macht wenig Sinn, dass das Geld vom Staat kommt und er dann wiederum im Rahmen von Steuern Geld wegnimmt. Wenn diese Leistungen steuerbar wären, würde das bedeuten, dass sie massivst unter das EL-Niveau fallen, was eben nicht der Idee der Überbrückungsleistungen entspricht, wo man sich an den Ergänzungsleistungen orientiert. Die Kommission entschied mit 17 zu 7 Stimmen, den Antrag, der hier als Antrag der Minderheit Aeschi Thomas vorliegt, abzulehnen.

Ich komme noch zur letzten Minderheit, der Minderheit Aeschi Thomas, die möchte, dass die BVG-Altersgutschriften angepasst werden. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Diskussion geführt werden muss und auch [PAGE 93] geführt werden soll, aber dass das Gesetz zur Überbrückungsleistung definitiv der falsche Ort ist und diese Diskussion im Rahmen der Diskussion über das BVG geführt werden soll. Die Mehrheit bittet Sie daher, den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.