Arslan Sibel · Nationalrat · 2020-03-05
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2020-03-05
Wortprotokoll
Nachdem der Nationalrat die Vorlage des Bundesrates zum Whistleblowing in der Sommersession 2019 abgelehnt hatte, wurde sie vom Ständerat in der Wintersession angenommen. Im Rahmen der Differenzbereinigung beantragt Ihnen nun Ihre Kommission für Rechtsfragen mit 20 zu 5 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Vorlage keinen wirklichen Schutz für Whistleblower und Whistleblowerinnen bringen würde. Eine Minderheit unterstützt die neuen Anträge des Bundesrates und beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Ihre Argumente werden Sie von Herrn Bregy hören. [PAGE 136]
Das Thema hat eine längere Geschichte, man könnte sagen eine Leidensgeschichte, seit zwölf Jahren. Seither steht das Whistleblowing im Fokus. Der Schutz von Whistleblowern und Whistleblowerinnen wäre eigentlich dringend notwendig. Es braucht entsprechende Regelungen, wie das auch immer wieder international verlangt wurde. Die heutige Situation ist unbefriedigend. Aufgrund mangelnder Regelungen müssen sich heute vermehrt Gerichte mit solchen offenen Fragen befassen und Lösungen für Einzelfälle finden. Deshalb wurde eine Vorlage geschaffen, die aber nicht Klarheit schafft, sondern vielmehr Rechtsunsicherheit. Ich möchte hier erwähnen, dass nicht die Arbeit der Verwaltung infrage gestellt wird, sondern es wurde in dieser Vorlage eine Interessenabwägung getroffen. Wir möchten uns für die gute Arbeit der Verwaltung bedanken, aber trotzdem ist es letztlich eine Interessenabwägung zwischen dem Geheimhaltungsschutz der Arbeitgeber und den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also Whistleblowerinnen und Whistleblower, und der Öffentlichkeit.
Die bestehende Vorlage ist sehr kompliziert und für KMU untauglich, denn diese können im Gegensatz zu Grossbetrieben nicht einfach eine Meldestelle installieren. Grossfirmen, Grossunternehmen haben diese Möglichkeit, eine anonyme Stelle einzurichten, und tun das oft auch. Aber wir haben seitens der KMU-Vertreter mitbekommen, dass diese Vorlage für die Wirtschaftsverbände nicht sehr praktikabel ist und deshalb vielmehr einen Nachteil bringen würde. Die Vorlage wird auch von ihnen zur Ablehnung empfohlen.
In Ermangelung einer Lösung wird heute von einer Treuepflicht ausgegangen. Das führt zu Rechtsunsicherheit. Die Vorlage will unglücklicherweise das Whistleblowing regeln und nicht etwa den Schutz der Whistleblower. Die vorgesehene Kaskade ist schwierig zu verstehen, weil sie sehr kompliziert ist; das führt zu Unsicherheit. Überhaupt ist der Entwurf, wie er jetzt vorliegt, ein Fremdkörper im OR. Vieles ist unklar, wie z. B. gewisse Rechtsbegriffe, weshalb die Rechtsuchenden gezwungen sind, anwaltliche Unterstützung zu beanspruchen, ohne dass sie sich zuvor bei der Rechtsberatung informieren konnten. Das würde für diese Bürger natürlich eine finanzielle Belastung bedeuten.
Wenn Sie sich fragen, wie wir das umsetzen sollen: Als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber haben wir die Aufgabe, eine einfache und klar verständliche Gesetzgebung zu schaffen und nicht solche komplizierten Vorlagen.
Aus den gesagten Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit grosser Mehrheit, nicht auf das Geschäft einzutreten. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen.