Graf Maya · Ständerat · 2020-03-05
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-03-05
Wortprotokoll
Gerne stelle ich Ihnen heute im Namen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates gestützt auf Artikel 55 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung den Bericht über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2019 vor und bitte Sie, diesen zu genehmigen. [PAGE 60]
Für die Wahrnehmung ihrer Oberaufsichtsaufgabe verfügen die GPK über weitreichende Auskunftsrechte. Die Kommissionen haben insbesondere das Recht, alle amtierenden und ehemaligen Behördenvertreter, Mitarbeitenden von Dienststellen sowie Vertreter und Vertreterinnen von übrigen Trägern von Bundesaufgaben direkt zu befragen. Sie können von diesen alle zweckdienlichen Auskünfte verlangen. Sie haben zudem die Möglichkeit, auskunftspflichtige Personen vorzuladen, sie nötigenfalls auch vorführen zu lassen. Das Amtsgeheimnis findet bei Anhörungen von Bediensteten des Bundes durch die GPK keine Anwendung. Es kann deshalb durch die angehörten Personen nicht vorgebracht werden, um eine Aussage vor den GPK zu verweigern. Bei den Informationsrechten der GPK gibt es nur zwei Einschränkungen: Erstens haben die GPK keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Bundesratssitzungen. Zweitens sind die GPK nicht berechtigt, Informationen zu verlangen, die im Interesse des Staatsschutzes oder der Nachrichtendienste oder aus anderen Gründen geheim zu halten sind.
Die beiden erwähnten Vorbehalte bei den Informationsrechten der GPK gelten nicht für die Geschäftsprüfungsdelegation. Diese verfügt gemäss Artikel 169 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 154 des Parlamentsgesetzes über uneingeschränkte Informationsrechte gegenüber den ihrer Aufsicht unterstellten Behörden und Organen. Sie kann nicht nur alle für die Ausübung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen verlangen, sondern dazu auch formelle Zeugeneinvernahmen anordnen. Weder das Amts- noch das Militärgeheimnis können ihr entgegengehalten werden. Die weitgehenden Auskunftsrechte der GPK und der GPDel erfordern im Gegenzug aber die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Informationen.
Der vorliegende Jahresbericht bietet uns nun einen reichhaltigen Überblick über die Tätigkeit der parlamentarischen Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2019. Er enthält überdies Informationen zu den Arbeitsmethoden und Prozessen bei den Problemen in Zusammenhang mit bestimmten Aufsichtsgeschäften und zu den erzielten Ergebnissen. Ich kann Ihnen diesen informativen Jahresbericht 2019 wärmstens zur Lektüre empfehlen.
Die GPK haben sich im Berichtsjahr erneut mehrmals mit verschiedenen Aspekten der Governance der bundesnahen Unternehmen befasst. Die GPK-S hat im November 2019 ihren Bericht zu den Buchungsunregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG veröffentlicht. Dabei hat sie einstimmig verschiedene parlamentarische Vorstösse verabschiedet, gemäss denen der Bundesrat seine Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen verstärken soll. Wir werden am nächsten Mittwoch in unserem Rat diese sieben Vorstösse behandeln, dabei mehr über die umfangreichen Abklärungen erfahren und dazu natürlich eine Debatte führen können. Im Rahmen einer anderen Inspektion hat die GPK-S zudem einen Kurzbericht über die Überwachung der Interessenbindungen in den Verwaltungsräten der bundesnahen Unternehmen publiziert.
Neben den erwähnten Untersuchungen beschäftigten sich die beiden GPK im Jahr 2019 mit diversen weiteren Themen, zu denen bisher keine Informationen veröffentlicht wurden und die nun eben Gegenstand des vorliegenden Berichtes sind. Dazu gehören insbesondere die Kriegsmaterialexporte, der Supportvertrag der Pilatus-Werke mit Saudi-Arabien, die Qualität der Daten der Verwaltung im Gesetzgebungsprozess, Verbesserungen bei den Abstimmungsbüchlein oder auch die interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit.
Die Geschäftsprüfungskommissionen publizierten im vergangenen Jahr fünfzehn Untersuchungsberichte. Die Berichte der GPK-N zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat und zu den Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung sowie die Berichte der GPK-S zur DNA-Analyse in Strafverfahren, zur Erfüllung angenommener Motionen und Postulate und zu den externen Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung stützten sich auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle.
Im Anschluss werden Herr Ständerat Matthias Michel als Präsident der Subkommission EFD/WBF und Herr Ständerat Charles Juillard als Präsident der Subkommission EDA/VBS einige Einblicke in die Tätigkeiten ihrer Subkommissionen geben, und Herr Ständerat Philippe Bauer wird uns als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation einige wichtige Erkenntnisse aus dem Jahresbericht der GPDel präsentieren.
Im Berichtsjahr traten die GPK zu 20 Plenarsitzungen und 80 Subkommissions- bzw. Arbeitsgruppensitzungen zusammen. Davon waren 13 Termine Dienststellenbesuchen gewidmet. Die GPDel führte 10 Sitzungen durch. Insgesamt fanden 110 Sitzungen statt. Es gibt zwei Arbeitsgruppen, die mit Mitgliedern beider Räte besetzt sind: die Arbeitsgruppe Hochseeschifffahrtsbürgschaften und die Arbeitsgruppe Risikomanagement Bund. Beide Arbeitsgruppen werden in diesem Jahr weitergeführt.
Die GPK waren auch legislativ tätig. Die GPK-N beriet für den Erstrat die parlamentarische Initiative Joder 15.451, "Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen". Der Gesetzentwurf wurde vom Nationalrat am 20. Dezember 2019 genehmigt und befindet sich nun in der Beratung in unserer ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission.
Die GPK leiteten im vergangenen Jahr überdies zwei neue Inspektionen ein. Die eine behandelt die Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten. Diese Inspektion wird von den Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft beider Räte durchgeführt und läuft noch immer. Die andere Inspektion, ebenfalls von beiden Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft durchgeführt, bezieht sich auf das Aufsichtsverhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und der Bundesanwaltschaft. Die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Inspektion erfolgt voraussichtlich im Laufe dieses Jahres. Wie Sie gestern in einer Medienmitteilung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft lesen konnten, gibt es nun von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft eine noch nicht rechtskräftige Verfügung. Auch diese wird von den Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft im Rahmen ihrer Oberaufsicht über die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft mit einbezogen. Die Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft wird in unserem Rat von Herrn Ständerat Stöckli, unserem Ratspräsidenten, präsidiert.
Zum Schluss möchte ich den Mitarbeitenden des Kommissionssekretariates der GPK und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle ganz herzlich für ihr grosses Engagement und ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Ich möchte mich auch herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der GPK und der GPDel für ihre vertrauenswürdige und kompetente Oberaufsichtstätigkeit bedanken. Eine wirkungsvolle Oberaufsicht ist das Fundament für eine starke Demokratie und für das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Institutionen eminent wichtig.
Die GPK Ihres Rates hat den Jahresbericht 2019 am 28. Januar 2020 anlässlich ihrer Plenarsitzung einstimmig genehmigt. Gerne beantrage ich Ihnen, das auch zu tun.