Marti Werner · Nationalrat · 2000-03-16
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-16
Wortprotokoll
Ich möchte klar festhalten, dass wir nicht die Möglichkeit haben, diese Vorlage zurückzuweisen, sondern wir haben lediglich die Möglichkeit, von diesem Bericht zum Finanzleitbild Kenntnis zu nehmen.
Es gibt insgesamt drei Anträge: den Antrag der Mehrheit der Finanzkommission, wonach von diesem Bericht einfach Kenntnis zu nehmen ist; den Antrag Loepfe, wonach vom Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen ist; den Antrag der Minderheit Blocher bzw. den Antrag Mugny, wonach in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen ist.
Vonseiten der Finanzkommission kann ich keine Stellungnahme dazu abgeben, ob von diesem Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen werden soll, weil der Kommission kein entsprechender Antrag vorlag. Aus der Beratung der Kommission ergab sich aber klar, dass man mehrheitlich einfach von diesem Bericht zum Finanzleitbild Kenntnis nehmen will und dass sich die entsprechende Gewichtung aus den Voten der Fraktionssprecher ergeben soll.
Ich kann auch nicht aus der Sicht der Finanzkommission zu den Steuerplänen des Bundesrates Stellung nehmen, die im Rahmen der Diskussion einen breiten Raum eingenommen haben, weil diese konkreten Steuerpläne zum Zeitpunkt der Beratung des Finanzleitbildes noch nicht vorlagen. Hingegen kann ich zum Antrag der Minderheit Blocher und zum Antrag Mugny klar Stellung nehmen.
Zum Antrag der Minderheit Blocher: Meine Herren, Sie werfen formell vor, dass der Bundesrat zu wenig klar messbare Ziele vorgibt. Sie stützen Ihr Argument hauptsächlich auf die Einleitung unter Ziffer 1. Ich muss Ihnen sagen: Das ist ein normaler Aufbau. Sie bemängeln ja auch nicht, dass in der Präambel der Bundesverfassung steht, die Stärke des Volkes messe sich am Wohl der Schwachen, dass die Verfassung den Schwachen aber keine Existenzsicherung garantiert. Solche Einwände machen Sie auch nicht. Eine Einleitung verspricht in der Regel halt etwas mehr, als dann folgt. Das ist der normale Aufbau derartiger Instrumente.
So, wie Sie für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen, Ihre Strategie erst in weiteren Schritten umzusetzen und sich in Ihrem Prospekt auf inhaltsleere Grundaussagen zu beschränken, ist es hier so, dass wir ein recht konkretes Finanzleitbild haben, das dann im Rahmen von Finanzplan und Budget umgesetzt wird.
Zu den materiellen Einwänden die folgende Bemerkung: Wenn wir dem Grundsatz folgen, wonach Finanzpolitik nicht nur für sich allein einen Zweck darstellt, dann kann die Frage nicht nur lauten, wie viele Ausgaben ein Staat ertragen mag, sondern dann muss die Frage auch lauten, welche Aufgaben der Staat erfüllen soll. Zwischen diesen beiden Fragestellungen besteht ein Konnex. Wir dürfen als Parlament nicht nur eine einseitige Sichtweise haben.
Wir waren gestern relativ grosszügig, was die Hilfe an die Opfer des Orkans Lothar betrifft. Wir werden anschliessend den Subventionsbericht behandeln; man kann diese Aufgaben nicht einfach ausblenden, wenn es um deren Finanzierung geht.
Ich denke deshalb, dass der Antrag der Minderheit Blocher aus formellen - weil die formellen Einwendungen ungerechtfertigt sind - sowie aus materiellen Gründen abzulehnen ist. Dasselbe gilt für den Antrag Mugny. Ich möchte einfach auch auf Folgendes hinweisen: Wir gehen von der Annahme aus, dass ein derartiger Antrag auf Kenntnisnahme in ablehnendem Sinn aufgrund von völlig entgegengesetzten Begründungen schliesslich eine Aussage macht, die wiederum eine "Nicht-Aussage" ist.
Demzufolge ist der Antrag der Mehrheit der Kommission, wonach vom Bericht Kenntnis zu nehmen ist, unbestrittenermassen der richtige und dieser Vorlage angepasste Antrag.
Ich ersuche Sie, dem Antrag der Mehrheit zu entsprechen.