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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2020-03-05

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-05

Wortprotokoll

Lassen Sie mich in drei Punkten etwas ausführen: eine kurze Gesamteinschätzung, wo wir stehen; dann zu Artikel 4 ff., zur Mehrheit und zu den Minderheiten Jauslin und Glättli; und dann, falls es zeitlich reicht, noch zu den einzelnen Minderheiten. Ein paar Dinge, die vorhin gesagt wurden, müssen schon noch aufgenommen werden. Wir sprechen in dieser Debatte offenbar nicht immer vom gleichen Gesetz.

Das Gesetz ist gestartet mit der Idee, erstens eine genügende Umsetzung der Vorgaben der Europaratskonvention und zweitens eine Äquivalenz zum europäischen Recht zu schaffen. Da war sich zumindest die grosse Mehrheit der Kommission einig. Dritter Punkt war vielleicht eine leichte technische Modernisierung für ein Gesetz, das aus den ersten Jahren der Neunzigerjahre stammt. Wenn Sie jetzt schauen, was wir daraus hätten machen können - nennen Sie es von mir aus eine links-grüne Perspektive -, dann muss ich Ihnen sagen: Links-Grün hat in dieser Beratung gar nichts erreicht. Was wir gerade so knapp erreicht haben mit der Mehrheitsvariante des Nationalrates und was nicht einmal gewährleistet ist, ist an den drei roten Linien, die ich Ihnen vorhin aufgezeigt habe - respektive an zwei Linien, die ich bereits erwähnt habe, plus die rote Linie "Kein Rückschritt hinter das heutige Schutzniveau" -, einigermassen festzumachen. Dort sind wir jetzt ungefähr gelandet. Einfach um es transparent zu sagen, insbesondere auch den Mitgliedern der FDP-Liberalen Fraktion: Es verträgt hier keinen einzigen Rückschritt mehr hinter das Niveau dessen, was der Ständerat vorgeschlagen hat.

Damit komme ich zu Artikel 4. Artikel 4 ist für uns eine Conditio sine qua non, um eine Lösung für das Profiling zu finden, die einigermassen Balance hält zwischen den Ansprüchen derjenigen, die Profiling betreiben wollen, und dem Datenschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Konsumenten. Das ist mit der Mehrheit und mit der Minderheit II (Jauslin) nicht gewährleistet. Sollte dies das Resultat sein, dann, das sage ich Ihnen offen, wird es nicht zu verhindern sein, dass die sozialdemokratische Fraktion sich gezwungen sieht, dieses Gesetz abzulehnen. Ich meine, woher kommen wir? Sie tun in dieser Debatte in der dritten Runde der Differenzbereinigung immer noch so, als ginge es darum, Profiling quasi zu verbieten. Damit hat das gar nichts zu tun. Es hat mit der Frage zu tun: Wann tritt das erhöhte Schutzniveau in Kraft - wenn Sie so wollen -, wann brauchen wir beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person?

Der Bundesrat hat vorgeschlagen - das haben wir ursprünglich gestützt -: dann, wenn besonders schützenswerte Personendaten betroffen sind oder ein Profiling gemacht wird. Herr Kollege Silberschmidt, das können Sie eben gerade nicht in einen Satz hineinnehmen, weil Sie dann die Differenz zwischen diesen zwei Dingen verwischen. Profiling ist gerade der Prozess. Das ist ja der Witz an der Gesetzgebung und an der EU-Datenschutz-Grundverordnung, dass dieser Begriff neu den Prozess der Zusammenführung von Persönlichkeitsmerkmalen meint, in der Definition zuerst einmal unabhängig davon, ob besonders schützenswerte Personendaten betroffen sind. Dann haben wir in der Diskussion in der Kommission - da bin ich mit Ihnen einig - festgestellt, dass es möglicherweise eine etwas restriktive Vorgabe ist, für jede Art von Profiling die ausdrückliche Einwilligung zu verlangen. Kollege Glättli hat die Beispiele erwähnt: Amazon, das Ihnen ein Buch einer Autorin vorschlägt, die Ihnen aufgrund Ihrer demografischen Merkmale vielleicht auch noch interessant erscheinen könnte. Das kann man finden.

Aber wenn Sie hier eine Lösung hätten finden wollen, dann hätten Sie jetzt drei Runden Zeit gehabt, den entsprechenden Vorschlag zu machen. Wir - formell Kollege Glättli - haben bereits im Nationalrat am Schluss diesen Vorschlag mit dem erhöhten Risiko eingebracht. Sie können das jetzt schon als ungenügend abqualifizieren, aber es ist der einzige Vorschlag, der bis dato auf dem Tisch liegt. Wir sind bereit, in einer letzten Runde noch einmal mit den Ständerätinnen und Ständeräten zu schauen, ob es eine intelligentere Variante gibt. Wenn es sie gibt, dann finden wir diese, das ist klar. Aber wenn Sie hier der Mehrheit folgen, dann geht es nicht insbesondere um Artikel 4, sondern um die Auswirkungen, die wir dann hinten in Artikel 5 finden, nämlich die Streichung des Profilings in dem Bereich, in dem es gerade um diese Frage der ausdrücklichen Einwilligung geht. Jedes Profiling wäre dann von dieser Hürde grundsätzlich befreit; das ist ein substanzieller Rückschritt gegenüber dem heutigen Schutzniveau und ziemlich sicher auch in keiner Weise mit den Vorgaben der Äquivalenz mit dem europäischen Recht zu vereinbaren.

Ich glaube, hier muss sich die politische Mitte schon ein bisschen entscheiden. Machen Sie sich einfach nicht die Illusion, dass die Fraktion von Kollege Rutz Gregor - er hat das immer offen gesagt - diesem Gesetz am Schluss mit Begeisterung gegenüberstehen wird; damit will ich nicht sein Abstimmungsverhalten vorwegnehmen. Damit ist die Frage: Kriegen wir im Rest dieses Rates eine Mehrheit für ein Datenschutzgesetz, das unbestrittenermassen alle Stakeholder von Konsumentenschützerinnen und -schützern bis zu den betroffenen Unternehmen unbedingt innert sinnvoller Frist haben wollen?

Zwei Dinge möchte ich noch erwähnen. Zur Minderheit Flach, die wir selbstverständlich unterstützen: Wir haben die Diskussion jetzt auch dreimal geführt, und wir werden nachher nichts mehr dazu sagen. Aber wir sind hier bei Buchstabe c. Im Titel von Buchstabe c steht der Begriff "Personendaten". Sie können diesen Begriff nicht unter Punkt 3 nochmals überdefinieren. Indem Sie sagen: "Personendaten, aber nur dann, wenn sie zu Personendaten führen", schaffen Sie Rechtsunsicherheit, nicht Rechtssicherheit. Genetische Daten unter dem Titel der Personendaten sind Personendaten, rein schon sprachlich, es geht gar nicht anders! Der Titel kommt vorher, und der Satz kommt nachher. Verzichten Sie hier darauf, den Gerichten noch Arbeitsbeschaffungsmassnahmen aufzubürden. Das würde nur zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es entspricht übrigens absolut geltendem Recht. Es gibt keinen Grund, warum das den Unternehmen das Leben erschweren sollte.

Beides gilt übrigens auch für zwei andere Minderheiten, die uns wichtig sind. Dieses berühmte Konzernprivileg: Die erhöhten Vorschriften für die Weitergabe von Personendaten an Dritte - nicht das Verbot -, die erhöhten Sorgfaltspflichten entsprechen geltendem Recht. Das wird heute so praktiziert. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum das ab Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Hemmschuh für Schweizer Unternehmen sein soll. Dann wäre es das schon heute in erheblichem Ausmass. Das ist nicht das Ergebnis der Kommissionsberatungen, wie wir sie geführt haben.

Wir bitten Sie, auf die Minderheiten Rutz Gregor - und damit schliesse ich aus zeitlichen Gründen auch ab - zu verzichten. Sie dienen insbesondere der Abschwächung dieses Gesetzes und der Rücknahme gerade auch der Wirksamkeit der entsprechend vorgesehenen Bussen. Diese sind übrigens auch nicht rechtssystematisch eine neue Erfindung, Herr Rutz; Sie sind der Spezialist auf diesem Gebiet. Aber die Verordnungsdelegation an den Bundesrat geschieht hier [PAGE 144] nicht erstmalig im Datenschutzgesetz, das ist durchaus bekannt.

In diesem Sinne: Helfen Sie bitte mit, dieses Gesetz ohne unnötige Verletzungen des heutigen Datenschutzniveaus und der Äquivalenz über die Ziellinie mitzutragen.