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Romano Marco · Nationalrat · 2020-03-05

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-05

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion will ein modernes Gesetz, das den Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit natürlicher Personen gewährleistet. Diese Totalrevision zielt darauf ab, die internationalen Standards zu übernehmen und die Äquivalenz zum europäischen Recht zu konsolidieren. Heute ist unsere Gesetzgebung konform, dies muss auch für die Zukunft gelten. Swiss-Finish-Ansätze lehnen wir grundsätzlich ab. Die Mitte-Fraktion will, dass das heutige Schutzniveau gewährleistet bleibt, ohne dass man weitere und unnötige Bürokratie generiert. Die Digitalisierung muss keine unverhältnismässigen Verfahren generieren; dies im Interesse der Bürger, der Konsumenten und aller wirtschaftlichen Akteure.

Zur Erreichung der Äquivalenz mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird sich die Mitte-Fraktion mit der Mehrheit der Kommission dem Ständerat bei folgenden Punkten anschliessen: In Artikel 4 Buchstabe c Ziffer 1 sind "gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten" als besonders schützenswerte Personendaten zu definieren; in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e ist die Ausnahme von der Informationspflicht bei "unverhältnismässigem Aufwand" zu streichen; in Artikel 23 Absatz 2 muss kein abschliessender Katalog beim Auskunftsrecht definiert werden; und Buchstabe c von Artikel 55 muss nicht gestrichen werden.

Für eine wirtschaftsfreundliche und pragmatische Umsetzung befürwortet die Mitte-Fraktion klar die Einführung des Konzernprivilegs bei Artikel 18 Absatz 4, Artikel 24 Absatz 2bis und Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b.

Bei der Definition von genetischen Daten halten wir mit der Mehrheit der Kommission an der nationalrätlichen Definition fest. Ein Schutzbedürfnis in Bezug auf genetische Daten besteht nicht uneingeschränkt, sondern nur, wenn diese zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer Person erhoben oder bearbeitet werden. Sämtliche genetischen Daten als besonders schützenswerte Daten zu definieren, geht zu weit. Die Definition von Profiling kommt, wie bereits von mehreren Kolleginnen und Kollegen betont, einen Schritt voran. Profiling kann, muss aber nicht immer und a priori zu besonders schützenswerten Personendaten führen, weshalb die EU die [PAGE 145] verschärften Vorschriften nicht an das Profiling, sondern an das Ergebnis einer mit Profiling erzielten Datenbearbeitung bindet. Eine zu strikte Regulierung wäre Swiss Finish. Nur wenn als Folge der Datenbearbeitung besonders schützenswerte Personendaten gewonnen werden, sollen verschärfte Bestimmungen gelten. Die Mitte-Fraktion unterstützt deshalb die Minderheit II (Jauslin), und wenn diese keine Mehrheit bekommt, die Kommissionsmehrheit, mit dem Wunsch, dass der Ständerat noch einen Kompromiss finden kann.

In Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe b - es geht um das Auskunftsrecht - muss die Präzisierung "als solche" zwingend bleiben. Die Mitte-Fraktion will erheblichen Aufwand und Mehrkosten, insbesondere für KMU, verhindern. Mit "bearbeiteten Personendaten" sind die Daten und nicht sämtliche Dokumente gemeint.

In Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 3 plädiert die Mitte-Fraktion mit der Mehrheit der Kommission für die nationalrätliche Version. Zehn Jahre sind eine angemessene Frist, die man auch korrekterweise mit der Verjährungsfrist von öffentlichen Dokumenten verbinden kann. Zudem ist zu bemerken, dass die Nutzung von Verlustscheinen und anderen öffentlichen Dokumenten auch nach Ablauf der Frist zulässig sein sollte; somit ist der Einzelantrag Schneeberger abzulehnen.

Ziffer 4 dieses Artikels dient dem Schutz von Minderjährigen und deren Agieren vor allem im Online-Bereich. Hier unterstützt die Mitte-Fraktion die bundesrätliche Version.

Zusammengefasst positioniert sich die Mitte-Fraktion mit der Mehrheit der Kommission, welche eine pragmatische, EU-äquivalente und bürger- und wirtschaftsfreundliche Gesetzgebung will.