Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-03-05
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-03-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Herr Nantermod verlangt eine Gesetzesgrundlage, damit neben ausländerrechtlicher Administrativhaft auch Hausarrest mit elektronischen Fussfesseln verhängt werden kann.
Die Administrativhaft, also die Ausschaffungshaft, wird vor allem dann angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass eine Person untertauchen wird und sich damit der Durchführung der Wegweisung entzieht. Die Kriterien für die Ausschaffungshaft sind sehr restriktiv. Sie kann nur angeordnet werden, wenn tatsächlich Aussicht auf Ausschaffung besteht. Man will natürlich auch die Ausschaffung tatsächlich vollziehen können. Man will nicht, dass eine Person dann mit einer elektronischen Fussfessel sich irgendwo in der Schweiz bewegt. Die Gefahr des Untertauchens lässt sich mit diesem Electronic Monitoring nur bedingt beseitigen. Die von der Massnahme betroffene Person hat zwar Vorgaben, wo sie sich aufhalten darf, sie kann aber kaum dazu gezwungen werden, sich daran zu halten. Aus diesem Grund wird das Electronic Monitoring auch im Bereich des Strafvollzuges nur eingesetzt, wenn keine Fluchtgefahr besteht.
In der Vergangenheit haben sich die Kantone zu den Anwendungsmöglichkeiten des Electronic Monitoring ausserhalb des strafrechtlichen Bereichs skeptisch geäussert. Sogar im Bereich der häuslichen Gewalt sind sie zurückhaltend, dies vor allem deshalb, weil der organisatorische, technische und personelle Aufwand für die Kantone in diesem Bereich hoch ist. Das Electronic Monitoring ist deshalb ebenfalls nicht unbedingt kostengünstig. Es gibt auch keine anderen europäischen Staaten, die das Electronic Monitoring im Bereich des Wegweisungsvollzugs anwenden. Daraus könnte durchaus geschlossen werden, dass die Massnahme in diesem Kontext nicht wirklich geeignet ist.
Trotz dieser Skepsis möchte der Bundesrat die zukünftige Anwendung des Electronic Monitoring in diesem Bereich nicht ausschliessen. Es gibt ja auch technische Entwicklungen, die wir heute vielleicht noch nicht kennen. Vielleicht ist es in Zukunft möglich, die Ausschaffungshaft auch so zu vollziehen. Im Moment möchte der Bundesrat jedoch darauf verzichten.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.