Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-10-01
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-10-01
Wortprotokoll
Ich hüte mich jetzt davor, die Gen-Lex-Vorlage als eine Suppe zu bezeichnen; ich würde mich sonst in allzu blumigen Vergleichen verirren, und mein Eintretensvotum würde - im Gegensatz zu meinen sonst kurzen Eintretensvoten - zu lang werden. Diese Gen-Lex-Vorlage ist vom Bundesrat vor zweieinhalb Jahren dem Parlament unterbreitet worden. Er hat seinerseits den Auftrag, eine solche Vorlage zu bringen, vor mehr als sechs Jahren gefasst; die Gen-Lex-Motion ist nämlich Mitte August 1996 überwiesen worden. Diese Motion beauftragte uns, die bestehenden Lücken im Gentechnikbereich zu schliessen und die Vorschriften in vielerlei Hinsicht zu verstärken.
Für uns war die Gen-Lex-Vorlage deshalb primär eine Ergänzung und eine Erweiterung bestehenden Rechtes, und zwar für den Schutz von Mensch und Umwelt. Im Zentrum der Vorlage standen für uns das Umweltschutzgesetz und der Umweltschutzgedanke.
Inhaltlich standen für den Bundesrat drei Anliegen im Vordergrund:
1. Es ging um eine Erweiterung der Schutzziele. Zusätzlich zum Schutz von Mensch und Umwelt sollte auch die biologische Vielfalt und die Würde der Kreatur berücksichtigt werden.
2. Es ging um eine Neukonzeption der Haftpflichtregelung. Wir wollten damit den Besonderheiten gentechnisch veränderter Organismen und den aufgrund ihrer Verwendung möglichen langfristigen Auswirkungen gebührend Rechnung tragen.
3. Wir wollten auch die Förderung des Dialogs. Wir wollten die Diskussion über Nutzen und Risiken der Gentechnologie verbessern: keinen blossen Schlagabtausch oder Glaubenskrieg, sondern einen emanzipierten Umgang mit der Frage von Risiko und Forschung. Die für Fachfragen zuständige Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich wollten wir deswegen gesetzlich verankert haben.
Die Beratungen in der nationalrätlichen Kommission sind von der ständerätlichen Vorlage ausgegangen. Der Ständerat hat unseren bundesrätlichen Entwurf verändert; die neue Form des Gentechnikgesetzes wurde von Ihrer Kommission übernommen. Ihre Kommission hat versucht, auch die neuesten Entwicklungen im europäischen Umfeld zu berücksichtigen und neue Aspekte wie etwa den Schutz der gentechnikfreien Produktion und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu verankern. Das sind beides Anliegen, die auch uns wichtig sind und die der Bundesrat im Bereich des Saatgutes mit gutem Erfolg bereits umgesetzt hat.
Die Kommission hat auch die Freisetzungskriterien des Ständerates überarbeitet und zwischen Freisetzungsversuchen und dem Inverkehrbringen besser differenziert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Differenzierung wichtig ist und dass mit dem klaren Auseinanderhalten von Forschungsaktivitäten und kommerzieller Tätigkeit die Regelung einfacher und transparenter wird.
Darüber hinaus hat die Kommission die Haftpflichtbestimmungen nochmals geprüft. Die neu vorgeschlagene Regelung liegt deutlich näher beim bundesrätlichen Entwurf und wird in dieser Tendenz deswegen vom Bundesrat begrüsst. Wir erachten es als einen Fortschritt, dass die stossende Ungleichbehandlung landwirtschaftlicher und medizinischer Erzeugnisse eliminiert werden konnte. Im Gegensatz zum Bundesrat hat Ihnen die Kommission ein fünfjähriges Moratorium beantragt. Sie wissen, dass die Kommission mit diesem Konzept vom bundesrätlichen Entwurf abweicht. Wir werden bei der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.
Wenn ich über die abgeschlossenen Beratungen in der Kommission Bilanz ziehe, so stelle ich fest, dass die Meinungen bezüglich medizinischer Forschung und technischer Anwendungen gar nicht so weit auseinander liegen. Hier liegt anerkanntermassen ein grosses Nutzenpotenzial mit vergleichsweise geringen Risiken. Es dürfte relativ einfach sein, hier geeignete Lösungen zu verankern.
Anders ist die Lage bezüglich des Landwirtschafts- und des Umweltbereichs. Hier ist es einerseits schwieriger, die Rahmenbedingungen zu definieren, andererseits aber auch dringender, endlich die erforderlichen Leitplanken zu setzen. Die Gentechnologie ist jetzt dreissig Jahre alt; wir können mit den Schutzbestimmungen nicht einfach weiter zuwarten. Die Anwender der Gentechnologie brauchen für ihre Arbeit Rechtsbestimmungen, die von der Politik akzeptiert sind. Die Schützer von Mensch, Tier und Umwelt wollen ebenfalls solche Leitplanken.
Es ist nicht leicht, die Diskussion um diese Risiken zu führen; das zeigt ja allein schon diese Debatte hier. Die Gentechnologie ist eben nicht einfach eine technische Veränderung im Kern einer Körperzelle, sondern sie ist auch ein Eingriff in den Kern des Lebens. Es stellt sich die Frage, ob wir alles und jedes dürfen. Von diesen grundsätzlichen Fragen sind die Diskussionen geprägt; entsprechend hitzig werden sie dann auch geführt. Wie weit darf man die Buchstaben des Lebens verändern, wenn man die Folgen in der Umwelt nicht abschätzen kann und die Beeinträchtigungen der Natur vielleicht irreversibel sind? Die Natur ist ein Netzwerk mit vielen Wechselwirkungen zwischen Organismen. Schon geringe Veränderungen können z. B. eine Nahrungskette unterbrechen, oder sie können das Konkurrenzverhältnis zweier Arten grundlegend verändern, oder sie können zum Verlust herkömmlicher Rassen und Sorten und damit [PAGE 1538] zu einem Verlust genetischer Ressourcen führen. Es ist wichtig, dass wir diese potenziellen Gefahren erkennen und offen darüber diskutieren.
Zum Teil hat die Argumentation auch ideologische Züge angenommen. Von den einen werden die Risiken der Gentechnologie einfach heruntergespielt und lächerlich gemacht, als ob sie nicht tatsächlich existieren würden, während andere in der Gentechnologie schon fast eine Krankheit sehen. Das hat diese Debatte, die eher ein Schlagabtausch als ein Dialog war, ja klar gezeigt.
In der Debatte um die Gentechnologie brauchen wir aber tragbare Lösungen. Ich spreche mich deshalb dagegen aus, dass man die Vorlage zurückweisen oder nicht auf sie eintreten sollte. Die Diskussion hat in der Kommission stattgefunden. Haben Sie bitte den Mut, die Diskussion jetzt auch hier zu führen! Den Dialog, d. h. die konstruktive Auseinandersetzung mit den anderen Positionen, eine Forcierung der Sicherheitsforschung, klare und strenge Leitplanken - das ist das, was die Gentechnologie braucht. Wir haben von der Bundesverfassung - Artikel 120 - einen klaren Auftrag, für entsprechende Vorschriften zu sorgen. Wir haben damals im Abstimmungskampf ein Versprechen abgegeben, wir haben deswegen die Gen-Lex-Motion, und ich ersuche Sie daher, dieses Versprechen einzulösen.
Herr Frey und Frau Egerszegi-Obrist, Sie haben dann noch einen grossen Vorteil: Ich selbst werde bei dieser Debatte lückenlos immer dabei sein, nicht wie anlässlich der Sitzungen Ihrer Kommission, die ihre Tagungen zum Teil parallel zur UREK, zum Teil parallel zur KVF und zum Teil parallel zu Bundesratssitzungen abhielt, weswegen ich nicht immer dabei sein konnte. Wenn Sie sich von dieser Präsenz so viel Gutes erhoffen, müssten Sie doch eigentlich die Gelegenheit jetzt ergreifen und sofort auf das Geschäft eintreten! (Heiterkeit)