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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-03-09

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09

Wortprotokoll

Bei Absatz 3 haben wir eine Minderheit, und wir hatten auch wieder ein sehr knappes Abstimmungsergebnis. Es handelt sich tatsächlich um eine zentrale Bestimmung dieser ganzen Vorlage, würde ich sagen, insbesondere bei dieser Massnahme, die, wie wir gesagt haben, sehr weit geht - es ist die am weitesten gehende Massnahme. Wir müssen uns nun einfach darüber im Klaren sein, was wir wollen, was das Ziel dieser Bestimmung ist und weshalb wir auch sehr weit gehen: Wir wollen in bestimmten Ausnahmefällen, wo wir es mit gefährlichen Gefährdern zu tun haben - also mit Leuten, die wir noch nicht wegen strafrechtlicher Verstösse einsperren können, die aber trotzdem gefährlich sind -, diese zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit in einer Liegenschaft festhalten können. Wir wollen ihren Bewegungsspielraum eingrenzen. Das Ziel dieser Massnahme ist es, sie zu kontrollieren, zu wissen, wo sie sind, zu garantieren, dass sie nicht einfach davonspazieren; sie befinden sich aber nicht in Präventivhaft.

Deshalb ist es wichtig, dass man die Ausnahmen klar regelt. Hier bei Absatz 3 geht es nun darum, wie weit die Bewegungsfreiheit geht. Der Bundesrat sieht vor, dass bei einer Eingrenzung Ausnahmen zu bewilligen sind, aus medizinischen Gründen, zu Erwerbs- und Bildungszwecken, zur Ausübung der Glaubensfreiheit oder zur Wahrnehmung von familiären Verpflichtungen. Aus all diesen Gründen soll man sich frei bewegen können. Das geht der Mehrheit zu weit. Die Mehrheit möchte die Ausnahmen auf blosse medizinische Gründe eingrenzen. Alle anderen Gründe - Beruf, Ausbildung, Ausübung religiöser Freiheit - sollen ausgeschlossen werden.

Nun, ich vertrete zwar die Mehrheit, muss allerdings darauf hinweisen, dass im erwähnten Gutachten von Professor Donatsch der Hinweis gemacht wird, dass wir damit unter Umständen ein Problem mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bekommen. Entsprechend hat auch die Kommission für Rechtsfragen in ihrem Mitbericht den Antrag gestellt, dass man hier auf das Konzept des Bundesrates einschwenkt. Es stehen also hier diese beiden Konzepte zur Diskussion: das Konzept der Mehrheit, die mehr Sicherheit will und deshalb zweifellos aus gutem Willen sagt, sie wolle die Leute möglichst eingrenzen und deshalb nur medizinische Gründe als Ausnahme vorsehen, und das Konzept der starken Minderheit, des Bundesrates und der RK-S, die sagen: Nein, wir müssen hier mehr zulassen.

Das Stimmenverhältnis war ganz knapp, 7 zu 6 Stimmen, deshalb musste ich das auch etwas ausgewogen darlegen. Wie gesagt, die Mehrheit möchte am einschränkenden Konzept festhalten, zugunsten von mehr Sicherheit, würde ich einmal sagen.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission, nämlich mit dem knappen Resultat von 7 zu 6 Stimmen, hier bei der Mehrheit zu bleiben.