Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2020-03-09
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-09
Wortprotokoll
Nachdem die Vorredner zu beiden Artikeln gesprochen haben, kann ich das auch gerade integrieren.
Wir führen jetzt - hoffentlich - das Konzept der relativen Marktmacht ein. Das ist ganz wichtig, damit wir eben die Missbrauchsschwelle beim Kartellgesetz heruntersetzen. Das heisst, dass man sich wehren kann gegen wirklich unfaire Geschäftspraktiken. Dies ist dann nicht nur in dem Fall möglich, wo es um marktbeherrschende Unternehmen geht - und das ist in den Augen der Weko praktisch nie der Fall, und aus diesem Grund ist auch Artikel 7 des Kartellgesetzes heute praktisch toter Buchstabe -, sondern auch dort, wo es eben um relativ marktmächtige Unternehmen geht. Diese Begrifflichkeit wird unter Artikel 4 präzisiert. In Artikel 4 Absatz 2 ist heute klar definiert, dass im Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens die Frage sowohl des Anbieters als auch des Nachfragers geregelt ist; so soll dies spiegelgleich auch bei Absatz 2bis sein, wo es eben auch um Angebot oder Nachfrage geht. [PAGE 225]
Jetzt zu dem, was vorhin von Kollege Walti gesagt wurde: Ich stelle beim Kartellgesetz immer wieder fest, wie Sachen vermischt werden. Es braucht, bevor überhaupt eingegriffen werden kann - und das kann man ja sogar kritisieren, auch dass dies das Ganze etwas mildert -, sachliche Rechtfertigungsgründe. Diese sind bereits heute aufgelistet, und die gelten auch in Zukunft. Es muss ein Missbrauch der Situation vorliegen. Die Hürden für ein Eingreifen sind dann immer noch hoch genug. Aber was wichtig ist: In Artikel 4 müssen Angebot und Nachfrage verankert sein, gerade auch, weil es gegenüber dem Oligopol im Detailhandel eben auch eine entsprechende Ausnutzung von Situationen gibt. Es gehört zudem unbedingt in den Artikel 7, dass sich unzulässige Verhaltensweisen auf die beiden Gruppen der marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Unternehmen beziehen. Ich bitte Sie, hier wirklich beim Konzept zu bleiben, das in sich schlüssig ist.
Ich möchte vielleicht noch zwei, drei Sachen zu dem sagen, was auch in den vorigen Voten gesagt wurde. Es geht ja nicht darum, ob es billige, günstige, qualitativ gute Produkte sind. Es geht vielmehr darum, dass man für ein qualitativ gutes Produkt - auch für ein günstiges - als Schweizer KMU zum Beispiel mehr bezahlen muss als ein KMU ennet der Grenze. Ob dann das Produkt qualitativ gut ist oder nicht, ist eine andere Frage. Es geht darum, dass man diskriminiert wird, weil man aus der Schweiz kommt. Es geht ferner darum, dass die öffentliche Hand auch im Einkauf - ich habe den Spitalbereich genommen; das Kantonsspital Winterthur hat das übrigens sehr genau untersucht - diskriminiert wird, weil sie aus der Schweiz kommt. Ob das Produkt dann qualitativ gut und ökologisch ist, ist eine andere Frage. Hier stellen sich natürlich auch andere Fragen. Kollege Glättli hat in seinem Votum aber eigentlich sehr klar reflektiert, dass das dann auf einem anderen Feld ein Thema ist. Hier geht es wirklich um eine Abschöpfung und eine Diskriminierung, und deshalb braucht es das gesamte Konzept.
Das ist übrigens ein entscheidender Punkt: Der Bundesrat hat in seinem Gegenvorschlag genau diesen Artikel 7 in Bezug auf das, was die Initiantinnen und Initianten möchten, geschwächt, und damit ist er praktisch wirkungslos. Ganz entscheidend ist bei Artikel 7 nämlich, dass darin die Benachteiligung der Marktgegenseite enthalten ist. Wenn wir nur die Behinderung drin haben, dann hilft das zwar den exportorientierten Unternehmen, nicht aber den hier im Wettbewerb stehenden, jedoch nicht direkt mit dem Ausland konkurrierenden Unternehmen. Vielleicht würde davon noch gerade ein "Beizer" in Basel an der Grenze zu Deutschland profitieren, aber ganz sicher nicht mehr die Unternehmen, die z.[NB]B. in der Zentralschweiz sind, die in den Bergkantonen sind, die nicht direkt betroffen sind, also z. B. die Hotellerie, die Gastronomie usw. Hier wird alles ausgeklammert. Was auch ausgeklammert würde, wäre dann eben der Bereich der öffentlichen Hand, und das ist sehr entscheidend, unter anderem auch für Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler.
Deshalb bitte ich Sie, hier bei diesem Konzept zu bleiben, das mit Artikel 4 und Artikel 7 ein Gesamtkonzept darstellt - so, wie es die Mehrheit der Kommission will.