Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-20
Wortprotokoll
Ich möchte vorerst an die Zusatzfrage Widmer anknüpfen. Ich denke, dass es vertretbar ist, wenn in einer Fragestunde, in der zu einem Thema so viele Fragen gestellt werden, einzelne Fragen nicht konkret und in aller Ausführlichkeit beantwortet werden, vor allem dann, wenn dreizehn Fragen zum gleichen Thema en bloc vorliegen.
Zur Frage Vermot, ob man die Staatsangehörigkeitskonvention im Zuge der Arbeiten an der Vorlage betreffend die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren sind, sowie an weiteren Änderungen im Verfahrensbereich behandeln werde: Ja, das kann man gleichzeitig auch noch prüfen.
Zur Frage Schwaab, wonach sich der Bundesrat nicht deutlich zur Frage geäussert habe, ob die Volksabstimmung in Emmen rassendiskriminierend und durch die Bundesverfassung verboten sei: Dazu ist zu sagen, dass eine Volksabstimmung nicht grundsätzlich eine Rassendiskriminierung darstellt. Das Resultat der Abstimmung in Emmen kann aber als solche interpretiert werden. Das heisst, die Tendenz, die man in der jüngeren Vergangenheit feststellen konnte - nicht nur in Emmen, sondern auch in verschiedenen anderen Abstimmungen in der Vergangenehit, die diese gefährliche Tendenz aufzeigten -, könnte die Gefahr eines Missbrauches der Volksrechte darstellen.
Herr de Dardel hat eingangs festgehalten - wenn ich das richtig verstanden habe -, der Bundesrat habe gesagt, dass internationale Konventionen verletzt würden. Das hat der Bundesrat nicht gesagt; es werden keine internationalen Konventionen verletzt, aber es besteht zum Teil die Problematik, dass man ihnen allenfalls nicht beitreten könnte.
Zur Bemerkung, dass wir mit unserer Vorlage zu spät kämen und dass sofort Massnahmen ergriffen werden sollten: Hier ist es wichtig zu sagen, dass wir nicht warten, sondern an der Arbeit sind. Es handelt sich aber nicht nur um juristische, sondern auch um politisch heikle Fragen, und diese wollen wir wirklich eingehend prüfen und uns die nötige Zeit dafür nehmen. Zur Vorlage betreffend die Einbürgerung jugendlicher Ausländer, die in der Schweiz geboren sind: Wir haben die Arbeit auf andere Fragen ausgeweitet; darauf komme ich bei der Beantwortung der Frage Aeppli Wartmann (00.5064) noch zurück.
Herr Rechsteiner Paul hat den Vergleich mit den Frauen von Appenzell Innerrhoden aufgeworfen, die heute das volle Stimmrecht haben. Ihm geht es darum, einen Entscheid zu finden, aufgrund dessen die Ausländerinnen und Ausländer auf einem rechtlich legitimen Weg, wenn die Integration gegeben ist, eine Einbürgerung erhalten können. Das ist gerade eine Frage, die wir im Rahmen unserer Arbeiten prüfen, ob z. B. ein Rechtsmittel in Erwägung gezogen werden muss, damit man gegen willkürliche bzw. negative Einbürgerungsentscheide noch etwas in der Hand hat. Wie wir das letztlich aber regeln, kann ich Ihnen heute noch nicht abschliessend sagen; ich kann auch die Frage nicht beantworten, ob man solche Einbürgerungen der Volksabstimmung entziehen sollte. Hier stehen wir in einem Spannungsfeld verschiedener Werte. Deshalb ist es auch so schwierig, ein Gleichgewicht zu finden; es macht keinen Sinn, Volksabstimmungen einfach sofort zu verbieten. Vielleicht müssen wir die Mitsprache des Volkes auf anderem Wege integrieren können, ohne eine direkte Urnenabstimmung, so z. B. durch die Wahl des Gremiums, das über Einbürgerungen entscheidet. Das Entscheidende ist letztlich, dass jene Personen, welche die Frage beurteilen, ob die Integration im erforderlichen Ausmass gegeben sei oder nicht, diese Frage auch tatsächlich beurteilen können.
Herr Cavalli hat die Frage aufgeworfen, ob der nationale Zusammenhalt durch solche Abstimmungen gefährdet sei. Meines Erachtens ist der nationale Zusammenhalt dadurch nicht gefährdet, denn man stellt fest, dass das Ergebnis der Abstimmung in Emmen sowohl in der Deutschschweiz wie auch in der Romandie viele Leute schockiert und enttäuscht hat. Deshalb wird dieses Abstimmungsergebnis in der ganzen Schweiz als etwas wahrgenommen, bei dem man sich wirklich fragen muss, ob das in Zukunft noch so möglich sein soll.
Herr Widmer stellt die Frage, ob ich bereit sei, seine Frage quasi als Interpellation zu übernehmen: Herr Widmer, ich möchte Ihnen sagen, dass Sie Ihre Frage selbstverständlich als Interpellation einreichen können.
Frau Hubmann hat die Frage aufgeworfen, warum der Bund nicht in der Lage sei, hier selber zu legiferieren. Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung hält fest, dass der Bund "Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern" erlässt; Mindestvorschriften, die durch die Kantone, die ja letztlich auch die Einbürgerungsbewilligung erteilen, eingehalten werden müssen.
Zur Frage von Frau Aeppli Wartmann, ob in den Arbeiten der Arbeitsgruppe auch die Beschleunigung der Verfahren mit einbezogen sei: Ja, im Gesamtpaket, an dem wir arbeiten, sind die Beschleunigung, Vereinfachung und Harmonisierung des Verfahrens sowie die Frage, ob ein Rechtsmittel gegen negative Entscheide eingeführt werden solle oder nicht, enthalten.
Zur letzten Frage, derjenigen von Herrn Zisyadis, ob der Bundesrat bereit sei, den Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses zu prüfen, der z. B. Personen, die sich zwölf Jahre und länger hier aufhalten, die Einbürgerung en bloc ermöglichen sollte: Ich kann Ihnen sagen: Zwölf Jahre sind die Mindestvorschrift, die der Bund vorgibt, aber die Kantone und die Gemeinden haben auch ihre Kompetenzen, welche in unserer Bundesverfassung garantiert sind. Wir tragen uns nicht mit dem Gedanken, eine solche Vorlage zu unterbreiten.