Marti Min Li · Nationalrat · 2020-03-10
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: In Artikel 26 der Bundesverfassung ist festgehalten, dass durch Enteignungen kein Gewinn erzielt werden darf. Die Minderheit I (Reimann Lukas) will, dass das Kulturland zum Sechsfachen des ermittelten Höchstpreises entschädigt wird. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates und der Ständerat fordern nur das Dreifache. Das ist zwar moderater, aber im Grundsatz genauso falsch und verfassungswidrig. Wir haben zudem ein Schreiben der Kantone erhalten, in dem sie uns darauf hingewiesen haben, dass die Enteignungen durch die Kantone anders entschädigt und ja rund 80 Prozent der Enteignungen durch die Kantone vorgenommen werden. Mit dieser Regelung, die wir hier beschliessen würden, würde eine Ungerechtigkeit zwischen jenen, die vom Kanton enteignet werden, und jenen, die vom Bund enteignet würden, geschaffen.
Das bäuerliche Bodenrecht folgt dem Grundsatz, dass Bauernland in Bauernhand bleiben soll. Aus diesem Grund wird auch Kulturland anders bewertet. Das Gesetz soll überrissene Preise für landwirtschaftlichen Boden verhindern. Es ist dann aber schon etwas widersprüchlich, wenn man im Fall einer Enteignung diese Logik nicht mehr gelten lassen will und das Kulturland doch noch zum Marktwert einpreisen will. Das kann eine andere Grundbesitzerin auch nicht machen. Sie kann auch nicht damit argumentieren, dass sie mit ihrem Bauland vielleicht mehr Ertrag erzielen könnte, wenn sie einen Streifen, der ihr jetzt weggenommen würde, ebenfalls bebauen könnte: Dann könnte sie ja mehr Miete erzielen. Oder vielleicht könnte ihr Land mehr Wert erhalten, wenn es in ein paar Jahren umgezont würde. Aber so kann man nicht argumentieren, und es scheint auch nicht sinnvoll, dass es die Bauern tun können.
Die hier vorgeschlagene Änderung der Minderheit I (Reimann Lukas) und auch die der Mehrheit tun nichts für den Kulturlandschutz, sondern es ist eine Privilegierung einer Sorte von Grundeigentümern, es ist eine Verletzung der Verfassung, und es ist eine Ungerechtigkeit, die gegenüber anderen Eigentümerinnen und Eigentümern geschaffen wird.
Aus diesem Grund unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit II (Markwalder).