Flach Beat · Nationalrat · 2020-03-10
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-03-10
Wortprotokoll
Auch für die Grünliberalen ist es sehr wichtig, dass Bauernland in Bauernhand bleibt, dass Kulturland geschützt wird und dass überall dort, wo Verkehrsinfrastrukturanlagen und Ähnliches entsteht, möglichst schonend in die Landschaft eingegriffen wird und möglichst wenig Kulturland, von dem es ja immer weniger gibt, genutzt wird. Der Weg aber, hier einfach über das Enteignungsgesetz einen komplett willkürlichen Ansatz zu wählen und einfach zu sagen, dass wir jetzt das Drei- oder Sechsfache des Wertes nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht geben, ist einfach komplett falsch. Sie können mit diesen neuen [PAGE 241] Verfahren, die eben nicht mehr dem entsprechen, wie früher das Enteignungsgesetz war, nicht verhindern, dass Kulturland enteignet wird, sei es materiell oder formell. Die Entscheide darüber, ob ein Projekt realisiert wird oder nicht, werden in den allerseltensten Fällen tatsächlich davon tangiert, wie hoch letztlich die Entschädigung ist. Wir sprechen hier nicht nur von kleinen Flächen, sondern auch von grossen. Nach den neuen Verfahren, diesen Sachplanverfahren, werden die Entschädigungen heute und hoffentlich auch in Zukunft nach bundesrechtskonformen und verfassungskonformen Kriterien ausbezahlt.
Wir haben in der Verfassung ganz klare Richtlinien dafür, dass das Eigentum geschützt ist und dass, wer eine Sonderlast trägt, sei es durch eine materielle Enteignung oder durch eine formelle Enteignung, das entschädigt erhält, was zum Zeitpunkt der Entschädigung der Wert der Sache oder des Rechts oder des Grundstücks ist. Dieser Wert beinhaltet immer auch eine gewisse Nutzung, aber nicht die Nutzung bis in alle Ewigkeit. Wenn man jemandem wegen einer Strasse ein Stück Land enteignet und er sagt, man könne dort in den nächsten hundert Jahren keine Mieten mehr generieren, weil man keinen Parkplatz mehr habe, dann ist das ein Bestandteil des Preises. Beim bäuerlichen Bodenrecht ist es ja ebenfalls so, dass der Ertragswert in die Berechnung dieses Preises mit einfliesst. Kommt noch hinzu, dass insbesondere bei den materiellen Enteignungen, beispielsweise Überleitungsrechten usw., es bestimmt nicht im Sinne der Sache ist, dass man dann diesen Wert, den man durch die mindere Eignung des Grundstückes zur Nutzung als Kulturland errechnet, quasi einfach verdrei- oder versechsfacht, mit der Haltung, man wolle es so bremsen.
Es ist auch so, dass wir in der Verfassung ganz klar die Regel haben, dass es bei Enteignungen durch den Staat ein Verbot der Gewinnerzielung gibt. Es kann ja nicht sein, dass jemand, weil die Allgemeinheit das Gut eines Privaten nutzen muss, daraus einen Gewinn erzielt, den die Allgemeinheit dann wieder bezahlt. Sonderlasten müssen vergütet werden - das ist korrekt -, aber den Entschädigungen entsprechend, wie wir sie in der Verfassung haben. Die Kantone haben in Schreiben an uns darauf hingewiesen, dass diese willkürliche Festsetzung einer drei- oder sechsfachen Entschädigung im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht zu Ungerechtigkeiten führen würde. Das ist wirklich unsinnig, vor allem, wenn wir das vor dem Hintergrund betrachten, dass viele grosse Projekte heute gemeinsam mit Kantonen und Bund angegangen werden müssen, damit sie überhaupt realisiert werden können.
Ich bitte Sie dringend, der Minderheit II (Markwalder) zu folgen.