Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-03-10
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Bundesgesetz über die Enteignung und haben noch eine Differenz. Die Frage, die sich hier stellt, ist folgende: Wie wollen wir enteignetes Kulturland entschädigen? Wollen wir den Verkehrswert zahlen, den dreifachen oder den sechsfachen Wert?
Der Beschluss des Nationalrates bei der ersten Lesung war klar: Er hat sich für den sechsfachen Wert entschieden. Der Ständerat war für den dreifachen Wert. Die Kommission hat sich nun diesem Kompromiss angeschlossen und entschieden, dass wir hier und heute diese Differenz bereinigen möchten.
Worum geht es konkret bei diesem Thema? Es geht um Kulturland oder, anders gesagt, um landwirtschaftlich genutzten Boden. Es gibt da zwei Eigenheiten: Erstens hat Kulturland aufgrund des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht einen tiefen Verkehrswert. Zweitens ist ein Eins-zu-eins-Ersatz nicht möglich! Wenn man Ihnen Reben enteignet, dann brauchen Sie Zeit, um diese an einem anderen Ort wieder zu pflanzen. Wenn man Ihnen eine Obstplantage enteignet, dann brauchen Sie Zeit, um diese an einem anderen Ort wieder zu pflanzen und zu pflegen, bis etwas wächst. Diesen Wert gilt es mit einzubeziehen. Dieser Umstand rechtfertigt es, hier eine Sonderlösung zu treffen.
Das Gegenargument, dass das verfassungswidrig sei, greift nicht. Wenn wir eine Entschädigung in der Höhe des dreifachen Werts festlegen, kommt es nicht zu einer Gewinnerzielung - nein, es wird höchstens der Schaden gedeckt. Das Beispiel der Reben oder der Obstplantagen hat es gezeigt. Es kommt auch nicht zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Parzellen. Und von Willkür, die heute hier genannt worden ist, kann schon gar nicht die Rede sein. Die Entschädigung des dreifachen Werts übersteigt nicht die Höhe des Schadens, sondern trägt der Besonderheit dieses Kulturlands Rechnung. Zudem gilt das Argument nicht, dass damit die Projekte verteuert würden. Denken Sie an ein Eisenbahnprojekt, an ein Hochwasserschutzprojekt oder ein Nationalstrassenprojekt - hier sind die Bodenerwerbspreise der mit Abstand kleinste Teil der Kosten. Sie sind nicht matchentscheidend für die Gesamtkosten, doch für die Bauernschaft und unsere Landwirte und damit auch für den Schutz unseres Kulturlands sind sie überlebenswichtig.
Es geht bei dieser Vorlage also um einen einzigen Punkt: Es geht darum, mehr Gerechtigkeit bei Enteignungen zu schaffen. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist für mehr Gerechtigkeit bei Enteignungen, für den Schutz von Kulturland und demzufolge auch für den Kompromiss, der mit der Entschädigung des dreifachen Wertes vorliegt.