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Dittli Josef · Ständerat · 2020-03-10

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Wir sind in der ersten Runde der Differenzbereinigung und haben noch viele Differenzen offen, einige davon gewichtiger Natur. Erlauben Sie mir zuerst, den Gesamtrahmen herzustellen, damit wir wieder sauber einordnen und beurteilen können, wo wir mit dieser Vorlage in etwa stehen.

Der Entwurf des Bundesrates sah eine Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Personen ab 60 Jahren bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters vor. Der Bundesrat ging von Kosten von 230 Millionen Franken bei 4600 Bezügern aus. Der Ständerat änderte den Entwurf wesentlich ab: Er begrenzte insbesondere die Dauer der Überbrückungsleistung bis zum Zeitpunkt, ab dem die Altersrente vorbezogen werden kann, und nahm eine Senkung des Plafonds auf das Zweifache des allgemeinen Lebensbedarfs gemäss ELG vor. Der Beschluss des Ständerates sah Kosten von 70 Millionen Franken bei 1700 Bezügern vor. Der Nationalrat wiederum änderte das Konzept massgeblich, indem er sich bei der Höhe der Überbrückungsleistung noch konsequenter an das ELG anlehnte und die Überbrückungsleistung, mit einer Einschränkung, bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters vorsah. Der Nationalrat baute aber die Vorlage massiv aus, indem der Anspruch auf Personen ausgeweitet wurde, die vor dem 60. Altersjahr ausgesteuert wurden; der Nationalrat hob auch den Plafond auf. Dies wirkt sich dahingehend aus, dass die Kosten gemäss Nationalratsbeschluss bei 270 Millionen Franken bei 6200 Empfängern liegen.

Die Kommission des Ständerates hält nun einen Kompromiss bereit. Die Mehrheit der Kommission beantragt im Wesentlichen, den Kreis der Anspruchsberechtigten nicht auszudehnen, die Anspruchsberechtigung, bei einer Einschränkung, bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu gewähren und, wie von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, die Beiträge zu plafonieren. Wenn Sie überall der Mehrheit folgen, dann sieht die beantragte Lösung bei 3400[NB]Bezügerinnen[NB]und[NB]Bezügern Kosten von 150 Millionen Franken vor.

Erlauben Sie mir, dass ich gleich in die Differenzen einsteige. Ich beginne gleich mit Artikel 1a. Hier hat der Nationalrat einen Zweckartikel eingeführt. Das gab in der Kommission nicht viel zu diskutieren. Gemäss Ihrer Kommission kann man das so belassen. Es dient der Erklärung des Gesetzes. [PAGE 95] Es gibt viele Gesetze mit solchen Zweckbestimmungen. Dies als Erklärung zu Artikel 1a.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté