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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat soll mit diesem Vorstoss beauftragt werden, dem Parlament die rechtlichen Grundlagen vorzulegen, die für die Schaffung eines Digitalisierungsfonds notwendig sind, welcher mit den Einnahmen aus der Zuteilung der 5G-Frequenzen finanziert würde. In der rechtlichen Grundlage wird festgelegt, für welche Bereiche Mittel aus dem Fonds entnommen werden können. Ein Teil dieser Mittel muss dem Bereich der Digitalisierung für die audiovisuelle Produktion in der Schweiz zugeteilt werden.

Der Bundesrat teilt die auch in der Kommission unbestrittene Auffassung der Motionärin, wonach die Digitalisierung zunehmend alle Aufgabenbereiche des Bundes betrifft. Entsprechende finanzielle Mittel sind aber hier bereits vorgesehen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass in erster Linie die Mittel in den ordentlichen Gefässen aufgestockt werden sollen. Der Bundesrat hat ja auch bereits diverse Massnahmen eingeleitet bzw. beschlossen; die Kommission des Nationalrates hat das zur Kenntnis genommen.

In der Kulturbotschaft 2021-2024, die im Februar vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist ein Akzent auf das Thema Digitalisierung gelegt worden. Betroffen ist unter anderem der Bereich des Filmerbes: Hier ist vorgesehen, dass rund 8 Millionen Franken in die Digitalisierung des Schweizer Filmerbes fliessen, um so den Zugang zum audiovisuellen Erbe zu stärken. Damit dürfte bereits eines der Anliegen der Motionärin erfüllt werden.

Schliesslich haben wir bei der Förderung der digitalen Innovation im Bereich der Medien vorgesehen, dass im Massnahmenpaket zur Förderung der Medien, das der Bundesrat am 28. August 2019 besprochen hat, entsprechende Mittel vorzusehen sind, um mit einem Betrag von bis zu 50 Millionen Franken jährlich auch die Online-Medien zu fördern. Die Motion sieht zudem weitere allgemeine Fördermassnahmen in Höhe von rund 27 Millionen Franken für die elektronischen Medien vor; unter anderem sollen damit IT-Projekte zugunsten elektronischer Medien unterstützt werden. Der Bundesrat wird dieses Massnahmenpaket noch im ersten Halbjahr 2020 entsprechend verabschieden.

Für einen allgemeinen Fonds für Digitalisierungsprojekte ausserhalb der Bundesverwaltung besteht aus Sicht des Bundesrates zurzeit keine Notwendigkeit. Die Überlegungen, dass wir für die Digitalisierung die nötigen Mittel vorsehen sollen, sind richtig. Wir sind aber der Meinung, dass Schwierigkeiten bei der Digitalisierung häufig nicht am Geld liegen, sondern vor allem an einer fehlenden Koordination. Ich denke, dass die Koordination zwischen Privatwirtschaft, Bundesverwaltung und staatlichen Behörden sowie Forschung von allergrösster Bedeutung ist. Alle Kräfte nehmen Überlegungen vor und haben Modelle und Projekte. Es ist nicht eine Frage des Geldes, wenn es hier zum Teil harzt oder nicht so vorwärtsgeht, wie wir uns das vorstellen, sondern - das ist auch meine persönliche Erfahrung - es fehlt häufig ein Plan, wie man sich koordiniert, abspricht und auch ganz eng zusammenarbeitet.

In diesem Sinne ist der Bundesrat der Meinung, dass es diese Motion nicht braucht, aber er ist selbstverständlich weiterhin bereit und auch bemüht, alles zu tun, damit die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung in unserem Land [PAGE 256] zum Tragen kommen und dass dann auch die entsprechenden Mittel vorhanden sind.