Ettlin Erich · Ständerat · 2020-03-10
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Es sind tiefe Beträge, Kollegin Graf hat schon recht: 50[NB]000 und 100[NB]000 statt 100[NB]000 und 200[NB]000 Franken sind tiefe Beträge. Aber wir sind im System einer Überbrückungsleistung, es ist keine Rente. Wir haben in unserer Vorlage auch das System der Ergänzungsleistungen nicht vollständig durchgezogen.
Es gibt aber auch zusätzliche Gründe, hier einzugrenzen. Einer ist - Sie haben es schon erwähnt, das ist aber auch bei der Ergänzungsleistung so -: Die selbst bewohnte Liegenschaft zählt nicht zum Vermögen. Personen, die Barvermögen von weniger als 50[NB]000 oder 100[NB]000 Franken haben, aber noch in ihrer Liegenschaft wohnen, sind nicht betroffen, weil die Liegenschaft nicht zählt. Ein weiterer Punkt ist, dass die Vorsorgeguthaben bis zu einem gewissen Mass auch nicht zählen; wir kommen noch dazu.
Wir haben hier eine Norm der Delegation an den Bundesrat geschaffen. Im typischen Ergänzungsleistungsfall geht es um Leute, die keine Vorsorgeguthaben haben, sondern in der AHV-Rente sind; die Vorsorgeguthaben, wenn sie welche hatten, sind bezogen. Dann ist das Vermögen anders zu berechnen als in den Fällen, wo man noch Vorsorgeguthaben oder Freizügigkeitsguthaben haben kann. Die werden nicht angerechnet. Deshalb rechtfertigt es sich schon, hier einen tieferen Betrag zu nehmen.
Sie müssen sehen, dass wir dies nur für Fälle machen, die 20 Jahre lang ein Erwerbseinkommen von mindestens 75 Prozent einer AHV-Rente hatten. Diese Fälle sind obligatorisch BVG-versichert. Sie haben die Eintrittsschwelle von 21[NB]000 Franken überschritten. Sie haben also ein Vorsorgekonto. Ich schliesse nicht aus, dass es Leute gibt, die zuerst ihre Vorsorge auflösen und dann das Geld verbrauchen. Aber viele Fälle werden dort auch ihr Vorsorgekonto beibehalten, wenn sie können, oder mindestens ein Freizügigkeitskonto beibehalten, und das zählt - wir kommen dann dazu - im Rahmen des Obligatoriums nicht. Wir haben hier also die 50[NB]000 und 100[NB]000 Franken, und hinzu kommt bei den meisten oder bei vielen, weil sie mindestens 20 Jahre einbezahlt haben, noch ein Vorsorgekonto oder ein Freizügigkeitskonto. Deshalb können wir die Fälle nicht mit dem typischen Ergänzungsleistungsfall vergleichen.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und nur die Hälfte der Vermögensschwelle anzunehmen, welche die Mehrheit vorsieht.