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Müller Damian · Ständerat · 2020-03-10

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Wir haben die Chance, zielgerichtet ein neues Sozialwerk zu schaffen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, damit aber trotzdem nicht zu erheblichen finanziellen Mitteln gekommen ist und trotz intensiver Bemühungen nach einer Aussteuerung ab 60 Jahren keine Stelle mehr findet, soll die Überbrückungsleistung erhalten. Diesen Menschen soll auch die ungekürzte Altersvorsorge erhalten bleiben; sie sollen nicht in die Sozialhilfe abgedrängt werden. Wer jedoch nach der Pensionierung trotzdem auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, der soll die Rente ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt vorbeziehen und mit Ergänzungsleistungen aufstocken lassen.

Auf dieses sinnvolle Konzept können sich nun die beiden Kammern einigen. Wir haben damit einen wesentlichen Knackpunkt der Vorlage gemeistert und sind nahe am Ziel. Ganz am Ziel sind wir aber noch nicht. Zwei Punkte müssen wir noch einmal anschauen: Den ersten Punkt, nämlich die Frage der weiteren Bezugskriterien, greife ich mit meiner Minderheit auf. Darauf gehe ich nachfolgend ein. Der zweite Punkt ist die Frage der Leistungshöhe. Darauf werden wir [PAGE 98] bei Artikel 5 respektive beim 4. Abschnitt noch zu sprechen kommen.

Wir arbeiten bei diesem komplexen Geschäft unter grossem Zeitdruck. Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern wir es gleichzeitig schaffen, adäquate Regelungen zu beschliessen. Wir müssen darauf achten, tatsächlich die Ziele zu erreichen, die wir erreichen wollen. Meine Minderheit zielt darauf ab, es dem Nationalrat mit einer jetzt zu schaffenden Differenz nochmals zu ermöglichen, die weiteren Bezugskriterien, wie sie der Bundesrat ursprünglich in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c geregelt hat, zu besprechen und uns einen definitiven Vorschlag zu unterbreiten. Es geht mir also nicht darum, jetzt zwingend die Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zu verhindern. Ob sie am Schluss zu dieser Lösung gehören oder nicht, will ich jetzt bewusst offenlassen. Stattdessen blieb nur diese Möglichkeit, mit meinem Minderheitsantrag die Kriterien der Buchstaben b und c insgesamt nochmals auf ihre Zweckorientierung hin prüfen zu lassen. Ich bitte Sie, uns mit der bewussten Schaffung dieser Differenz diese Chance zu geben.

Weshalb? Erinnern wir uns an den Zweck und die Zielsetzung der neuen Überbrückungsleistung: Unser Arbeitsmarkt ist auch für ältere Stellensuchende unter 60 grundsätzlich gut. Sie sind im Durchschnitt sogar etwas weniger von Arbeitslosigkeit betroffen als jüngere Arbeitsgruppen. Wenn sie aber die Stelle verlieren, ist ihr Risiko, langzeitarbeitslos zu werden oder keine Stelle mehr zu finden, ungleich grösser. Der Bundesrat will für diese Gruppe älterer Stellensuchender mit sechs Massnahmen die berufliche Wiedereingliederung gezielt verbessern. Nur für diejenigen, die trotz intensiver Stellensuche nach erfolgter Aussteuerung ab Alter 60 keine Stelle mehr finden, soll neu die Überbrückungsleistung als siebte Massnahme und im Sinne einer Ultima Ratio dieses Gesamtkonzeptes greifen. Dieses Konzept macht Sinn, und der Bundesrat ist gefordert, nun wirklich mit der Stärkung der beruflichen Wiedereingliederung für diese Gruppe vorwärtszumachen.

Der "Blick", der dieses Thema regelmässig bewirtschaftet, liess gerade am Wochenende wieder betroffene Gutqualifizierte zu Wort kommen. Sie beklagen nicht die fehlende Überbrückungsleistung - zu Recht, denn sie würden voraussichtlich die Kriterien ohnehin nicht erfüllen. Nein, sie beklagen zu Recht die unzulängliche Unterstützung bei der beruflichen Neuausrichtung für Personen im Alter zwischen 50 und 60, also exakt das, was der Bundesrat angehen will und dringend angehen muss. Dass gewisse Branchen gleichzeitig aus dem Dornröschenschlaf erwachen und sich, statt nur immer das Klagelied des Fachkräftemangels zu singen, endlich ebenfalls bewegen sollten und auch wieder 56-Jährige anstellen, gehört für mich dazu. Sollten sie das nicht bald einmal freiwillig tun, wird man ihnen bestimmt bald einmal nachhelfen.

Was ich aber als kontraproduktiv erachte, ist, nun diesen Betroffenen falsche Hoffnungen zu machen, indem wir über die Aufweichung der Kriterien bei der Überbrückungsleistung Erwerbstätigen unter 60 den Eindruck vermitteln, auch bei einer Arbeitslosigkeit schon ab Alter 55 oder 56 könne man die Überbrückungsleistung anpeilen, anstatt auf die Wiedereingliederung zu setzen. Übrigens gilt das auch für die Arbeitgeber, die potenziell auf Ideen kommen könnten - von entsprechenden Erfahrungen aus dem umliegenden Ausland haben wir ja gehört. Solches müssten wir klar unterbinden, was aber auch bedeutet, dass die jetzt vom Nationalrat vorliegende Regelung gemäss den Literae b und c nochmals überdacht werden müsste.

Ich unterstelle dem Nationalrat nicht, dass das seine Absicht war, aber mit der Aufweichung der Kriterien, insbesondere der Lockerung der anzurechnenden Beitragsjahre, schafft er genau solche Fehlanreize. Leider hatten wir in der Kommission schlicht nicht die Zeit, uns auch noch dieser Frage mit der nötigen Sorgfalt zu widmen. Mit 56 Jahren die Stelle zu verlieren, dann bis zur Aussteuerung zwei Jahre Arbeitslosengeld zu beziehen, danach vielleicht noch etwas von den Reserven und etwas Zwischenverdienst zu leben, das reicht aus, um mit 60 Jahren die Überbrückungsleistung zu erhalten. Das ist keine Perspektive, weshalb wir das unterbinden müssen.

Mit der Lockerung stellen sich übrigens auch Fragen bezüglich der exportierten Leistungen. Der Bundesrat wollte entsprechende Fehlanreize verhindern und schlug deshalb - übrigens in Absprache mit den Sozialpartnern - auch in Litera c wesentliche Kriterien vor. Der Nationalrat hat diese Kriterien verwässert und nur noch in Litera b in angepasster Form geregelt. Auf die heutige Sitzung hin und im Nachgang zur[NB]Kommissionssitzung habe ich nochmals mit Kollegen der SGK-N das Gespräch gesucht. Man hat mir versichert, dass eine Lockerung nicht das Ziel gewesen sei, weshalb man bereit sei, diese Kriterien nochmals zu überprüfen.

Wenn Sie nun der Mehrheit folgen, besteht formell keine Differenz mehr, und wir sind nicht mehr in der Lage, diese Diskussion sinnvoll zu Ende zu führen. Dies ist nur noch möglich, wenn wir hier der Minderheit folgen, weshalb ich Sie bitte, dies zu tun, damit wir eine Differenz schaffen und in der Kommission nochmals ausführlich darüber debattieren können.

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