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AB 258879

Carobbio Guscetti Marina · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, hier noch zu intervenieren, um die Anliegen und die berechtigten Ansprüche von vielen Frauen und Müttern in diesem Bereich einzubringen, weil mit der Differenz, die die Minderheit Müller Damian hier schaffen will, die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei den Anspruchsvoraussetzungen gestrichen würden.

Wie schon der Nationalrat will die Mehrheit Ihrer Kommission, dass Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei den Anspruchsvoraussetzungen angerechnet werden. Damit nimmt die Kommissionsmehrheit ein Anliegen auf, das insbesondere Frauenverbände eingebracht haben und das die vorgeschlagene Lösung verbessert. Wie wir alle wissen, arbeiten viele Frauen in Teilzeit oder weisen Arbeitsunterbrüche auf, weil sie sich um die Kinder kümmern und Erziehungs- und Betreuungsarbeit leisten. Deshalb sind die Schwierigkeiten von Frauen, wenn sie ausgesteuert werden, deutlich ausgeprägter. Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist bei Frauen höher.

Das sollten wir hinsichtlich der Überbrückungsleistungen berücksichtigen. Die Jahre mit Betreuungs- und Erziehungsarbeit zwischen dem 50. und 60. Altersjahr sollen nun auch angerechnet werden. Nach Angabe der Verwaltung kostet diese Lösung ungefähr 10 Millionen Franken. Sie ist im Rahmen dieses Kompromisses sicherlich auch finanziell tragbar. Wir haben vorhin von Herrn Ständerat Ettlin gehört, welche Frauen diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllen würden.

Ich finde, es wäre wirklich berechtigt, wenn wir, wie es der Nationalrat schon beschlossen hat, das in diesem Artikel hätten. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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