Landolt Martin · Nationalrat · 2020-03-10
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat, unterstützt von der Mehrheit Ihrer Kommission, unterbreitet Ihnen heute acht Doppelbesteuerungsabkommen bzw. deren Anpassungen. Solche Doppelbesteuerungsabkommen dienen entgegen ihrer Bezeichnung nicht einer Doppelbesteuerung, sondern der Vermeidung einer systematischen Doppelbesteuerung. Es ist also im jeweiligen Interesse aller Vertragspartner, dass diese Fragestellungen geregelt werden. Es ist auch die Konsequenz einer sich verändernden Welt, dass solche Abkommen sporadisch anzupassen sind. Die zunehmende Komplexität ist dabei einerseits eine Herausforderung und andererseits zweifellos auch ein Zeichen der Zeit. Der Bundesrat hat denn auch weitere solche Abkommen bereits angekündigt.
Bei den heute zu beschliessenden Anpassungen geht es vor allem um die Mindeststandards aus dem sogenannten Beps-Übereinkommen der OECD, die alle Länder akzeptieren und [PAGE 262] die nun in den Doppelbesteuerungsabkommen formell umgesetzt werden. Das Beps-Übereinkommen will primär Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen verhindern.
Es gibt aber auch ein paar Unterschiede in den Details der vorliegenden Abkommen; das ist Ihnen bei der Lektüre zweifellos aufgefallen. Mit Neuseeland beispielsweise ist die Amtshilfe bereits über das multilaterale Amtshilfeübereinkommen geregelt. Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine sieht Verbesserungen bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vor. Das Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden enthält verschiedene Klarstellungen und Vereinfachungen betreffend die Behandlung von Dividenden bei Anlagefonds und Vorsorgeeinrichtungen und sieht zudem die Neuregelung der Besteuerung von Ruhegehältern vor. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, der Ukraine und Irland schliesslich werden neu mit einer Schiedsklausel ergänzt, was die Rechtssicherheit hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerungen erhöht.
Ihre Kommission ist mit 16 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen auf dieses Vorlagenpaket eingetreten und hat die einzelnen Abkommen anschliessend mit plus/minus ähnlichen Stimmenverhältnissen genehmigt. Die Kommissionsmehrheit betrachtet die Doppelbesteuerungsabkommen als wichtig für juristische und natürliche Personen in der Schweiz, weil damit Rechtssicherheit in Steuerfragen geschaffen werden kann.
Die Minderheit - Sie haben es gehört - wurde inzwischen zurückgezogen, dies wohl, weil die heute vorliegenden Anpassungen wirklich nur technischer Art sind und keine Neuerungen zum Datenaustausch beinhalten.
Ich empfehle Ihnen deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, auf diese Vorlagen einzutreten und die acht vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen anschliessend zu genehmigen.