Müller Leo · Nationalrat · 2020-03-10
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10
Wortprotokoll
Wir haben heute acht Doppelbesteuerungsabkommen respektive deren Zusatzprotokolle zu beraten. Alle acht Doppelbesteuerungsabkommen bestehen ja bereits, und sie sollen angepasst werden.
Die Mitte-Fraktion begrüsst es, dass der Bundesrat aktiv ist und mit möglichst vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst respektive anpasst. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort, den Arbeitsstandort und den Produktionsstandort Schweiz. Das ist wichtig für unser Land, für unsere Arbeitnehmenden und für unsere Bevölkerung, und es ist vor allem doppelt wichtig, wenn wir in die Zukunft schauen. Im internationalen Steuerrecht hat sich in den vergangenen Jahren viel, ja sehr viel bewegt, und auch in Zukunft wird sich einiges bewegen - man schaue sich nur die Bestrebungen der OECD oder der G-20-Staaten an! In solchen bewegten Zeiten ist es wichtig, dass vertragliche Beziehungen Stabilität schaffen und Stabilität erhalten.
Zwar gibt es das Beps-Übereinkommen, das auch die Schweiz mitunterzeichnet hat und das Grundlagen für die internationalen Regeln bei der Besteuerung bietet. Gemäss diesem Abkommen geht es um die Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Mit einigen Ländern konnte aber auf dieser Basis keine Einigung erzielt werden, und deshalb wurden Zusatzprotokolle vereinbart; dies mit Irland, Korea, Schweden, Norwegen und Neuseeland. Hier gab es vor allem eine Anpassung betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im Sinne von Beps, aber nicht genau gemäss den Beps-Bestimmungen. Bei den Abkommen mit der Ukraine und dem Iran geht es um Bestimmungen zum Informationsaustausch und zu den Beps-Bestimmungen. Dort wurden diese Regelungen in einem Zusatzprotokoll getroffen. Mit den Niederlanden wurde neben anderem vor allem die Definition der Vorsorgeeinrichtungen neu vorgenommen.
In diesem Sinne beurteilt die Mitte-Fraktion alle acht Zusatzprotokolle als genehmigungsfähig, und wir empfehlen Ihnen, alle diese acht Zusatzprotokolle zu genehmigen.