Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2020-03-10

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Ich kann alles unterschreiben, was Herr Kollege Jositsch sagt, und alles, was Herr Kollege Sommaruga gesagt hat. Es ist alles richtig. Irgendwann muss ich mich dann ja entscheiden, ob ich diese Standesinitiative ablehne oder annehme. [PAGE 123]

Wir hatten die Sitzung am 16. Januar 2020. Ich wurde dann auf einen kürzlichen Fall vor dem Landesgericht Aschaffenburg hingewiesen. Dieser Fall zeigt eigentlich die gesamte Bandbreite der Problematik dieser Standesinitiative. 1979 wurde im Schlosspark von Aschaffenburg Christiane J. ermordet. Der Täter konnte nicht gefunden werden. 2019 hat man in Aschaffenburg einen 57-jährigen Mann verhaftet; aufgrund eines Gutachtens müsste er der Täter sein, der Mörder von Christiane J. Der Prozess hat Anfang Februar 2020 stattgefunden. Das Gericht hat den Prozess eingestellt und den Mann sofort in Freiheit gesetzt, weil das Gutachten, das dieser Anklage zugrunde lag, völlig unbrauchbar war. Es handelt sich nicht um ein DNA-Gutachten, sondern um ein zahnmedizinisches Gutachten. Das Ganze können Sie in der "Süddeutschen Zeitung" vom 7. Februar 2020 nachlesen.

Mit der Möglichkeit der Unverjährbarkeit, die Deutschland kennt und die es nach vierzig Jahren ermöglichte, den Prozess gegen diesen Mann zu eröffnen - und dies nach Jugendstrafrecht, weil der Mann zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen ist -, werden, glaube ich, falsche Hoffnungen geweckt. Es wird die Hoffnung geweckt, dass man nach vierzig Jahren noch einwandfrei, zweifellos einen Täter aufgrund eines Gutachtens festsetzen könnte. Das wird man aber nicht tun können. Der vermeintliche Täter hat in der Untersuchungshaft die Tat immer bestritten; er hat nicht gestanden. Auch das ist möglich.

Durch die Unverjährbarkeit werden, glaube ich, bei den Angehörigen der Opfer Hoffnungen geweckt, was sich später, in zweierlei Hinsicht, als Bumerang herausstellen wird: Die alten Wunden werden wieder aufgerissen, und neue Wunden werden geschaffen. Für diesen Mann ist es nämlich überhaupt nicht angenehm, für neun Monate für einen Mord an einem Mädchen, den er vermeintlich vor vierzig Jahren begangen haben soll, in Untersuchungshaft gesetzt zu werden. Lassen Sie sich das einmal durch den Kopf gehen: Der Mann war nicht vorbestraft, hat sich nichts zuschulden kommen lassen - und plötzlich steht, weil er damals zufällig Nachbar des Mädchens war, die Polizei vor der Tür, um ihn ins Gefängnis zu stecken. Das ist die Realität, das ist kein erfundener Fall. Das ist vielmehr ein Fall, wie er in einem Land aufgetreten ist, in dem man die Unverjährbarkeit für Mord kennt.

Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie die Möglichkeit schaffen wollen, dass solches zukünftig auch in der Schweiz passieren kann, oder ob Sie diese Möglichkeit ausschliessen wollen. Diese Frage ist auf dem Tisch.

Es gibt aber auch eine positive Komponente, Kollege Sommaruga hat darauf hingewiesen. Wir werden diese Frage in Zukunft vielleicht gar nicht mehr vorgelegt erhalten, weil die modernen DNA-Analysemethoden es erlauben werden, allfällige Täter, sofern sie überhaupt haftbar gemacht werden können, bereits vor Ablauf dieser dreissig Jahre zu ermitteln. Dann werden wir auch diese ein, zwei Fälle, diese "cold cases" als Fälle, die man nicht aufklären und nicht mehr lösen kann, einfach hinnehmen müssen.

Daher bin ich der Meinung, dass man dieser Standesinitiative keine Folge geben sollte.