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Müller Damian · Ständerat · 2020-03-10

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat die beiden Geschäfte 19.302 und 19.313 gemeinsam behandelt, und gemeinsam sollen sie jetzt auch beraten werden. Nichtsdestotrotz waren wir uns in der Kommission schon bewusst, dass es sich bei diesen beiden Geschäften um unterschiedliche Begehren handelt. Beide Standesinitiativen betreffen das gleiche Freihandelsabkommen, das mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abgeschlossen werden soll.

So, wie das Abkommen jetzt vorliegt, hat es die Schweiz als Mitglied und im Namen der EFTA im letzten August ausgehandelt. Das Abkommen stellt laut Experten sicher, dass unsere Schweizer Unternehmen einen erleichterten Zugang zum riesigen südamerikanischen Markt haben, denn unsere Unternehmen können laut Experten jährlich rund 180 Millionen Franken an Zöllen einsparen - Geld, das wir investieren können. Fast noch mehr zählt aber der Umstand, dass das Abkommen garantiert, dass Schweizer Firmen gegenüber den Konkurrenten aus der EU nicht diskriminiert werden. Bekanntlich hat die EU ihrerseits bereits vor ein paar Monaten ein Abkommen mit dem Mercosur abgeschlossen.

Mit seiner Standesinitiative verlangt der Kanton Jura nun, dass die Agrarprodukte von diesem Abkommen ausgeklammert werden. Der Kanton Genf seinerseits will, dass das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Um die beiden Anliegen besser verstehen und um anschliessend im Lichte aller Fakten entscheiden zu können, haben wir uns in der Kommission vor der eigentlichen Diskussion von Vertretern der Parlamente beider Kantone sowie von Spitzenbeamten des Bundes vertiefter informieren lassen.

Beginnen wir mit der Standesinitiative Jura. Die Vertreter des Kantons Jura argumentierten vor allem mit der Landwirtschaft, die in ihrem Kanton eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spiele. Vor allem befürchteten sie, dass die jurassische Fleischproduktion durch die Importe aus den Mercosur-Staaten unverhältnismässig konkurrenziert werden[NB]könnte. Sie beurteilten die Deklarationspflicht als weniger strikt als die Auflagen, die für die inländische Fleischproduktion zu befolgen sind.

Eine deutliche Mehrheit unserer Kommission teilt diese Bedenken allerdings nicht. Vor allem bezieht sich die Mehrheit der Kommission auf die Regeln der WTO, die es klar untersagen, dass bei Freihandelsabkommen ganze Bereiche ausgeklammert werden; das heisst, Freihandelsabkommen müssen umfassend sein. Würde die Landwirtschaft integral ausgenommen, wäre ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten wohl kaum möglich. Aber auch aus konkreten Gründen mache eine Ausklammerung der Landwirtschaft keinen Sinn. Man habe einen sehr günstigen Preis erhalten, die Konzessionen würden den Rahmen der bereits bestehenden Importmengen kaum überschreiten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, der Einfluss auf den Landwirtschaftsmarkt könne vernachlässigt werden.

Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb - der Entscheid fiel mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung -, der jurassischen Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine bescheidene Minderheit beantragt, Folge zu geben. Ich bitte Sie trotzdem namens der Mehrheit, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Mit dem gleichen Ergebnis, also auch mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, beantragt unsere Kommission, auch der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass das Mercosur-Abkommen dem freiwilligen Referendum unterstellt wird. Das Abstimmungsresultat ist allerdings deutlicher, als es die Diskussion war. Grund für das klare Resultat war letztlich die Zusage des Vorstehers des WBF, dass er sich für ein fakultatives Referendum einsetzen werde. In diesem Fall wäre die Standesinitiative Genf sowieso hinfällig. [PAGE 119]

Ich will an dieser Stelle aber nicht verschweigen, dass die Thematik Freihandelsabkommen und Referendum Anlass zu einer intensiven Diskussion war, denn es besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit bzw. eine Interpretationsdifferenz zwischen Bundesrat und Parlament. Gemäss Bundesverfassung unterstehen nämlich der Abschluss und die Änderung von Staatsverträgen dem fakultativen Referendum, sofern sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Das gilt auch für Wirtschaftsabkommen. Allerdings werden sogenannte Standardabkommen anders beurteilt. Die Frage ist also, ob das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur ein Standardabkommen ist oder nicht. Hier gingen die Meinungen in der Kommission auseinander. Erst das klare Versprechen von Bundesrat Parmelin erlaubte einen klaren Mehrheitsentscheid. So gesehen ist die Forderung der Standesinitiative bereits erfüllt.

Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen deshalb, auch der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben.