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Rieder Beat · Ständerat · 2020-03-10

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Sie ist bereits eine ältere Erbschaft, diese parlamentarische Initiative; sie stammt vom 14. Juni 2012. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates prüfte das Anliegen dieser parlamentarischen Initiative am 11. Februar 2020 noch einmal und beantragt Ihnen auch in diesem Fall eine Fristverlängerung von wiederum zwei Jahren.

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung von Artikel 555 Absatz 1 ZGB, sodass die Frist für die Berechtigten, um sich zum Erbgang zu melden, von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden könnte. Bei ihren Arbeiten hat sich die Kommission mit Blick auf eine koordinierte Gesetzgebung dazu entschieden, eine beim Bundesrat anstehende Vorlage zur Erbrechtsrevision abzuwarten, die das Anliegen dieser parlamentarischen Initiative berücksichtigt. Sie wissen, dass das Erbrecht in zwei Teile aufgeteilt wurde. Den ersten Teil dieser Revision 18.069 haben wir bereits beraten; der zweite, eher technische Teil der Vorlage wird vom Bundesrat getrennt behandelt. Der Bundesrat möchte diese Vorlage voraussichtlich in der zweiten Hälfte von 2021 verabschieden.

Bereits im November 2017 wurde für dieses Geschäft eine Fristverlängerung beantragt, welche nun abläuft. Die Kommission sieht immer noch Handlungsbedarf im Sinn der parlamentarischen Initiative. Sie beantragt Ihnen aus diesen [PAGE 125] Gründen eine weitere, hoffentlich letztmalige Fristverlängerung um weitere zwei Jahre.