Graf Maya · Ständerat · 2020-03-11
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Gerne gebe ich zuerst eine generelle Einleitung zur Inspektion der Postauto-Affäre, und dann werde ich mich auch noch zum ersten der hier aufgeführten Postulate äussern.
Ich möchte vorwegschicken, dass sämtliche Mitglieder der neuen GPK-S - ausser Herr Fässler, er wird das dann noch ausführen - nicht an der Inspektion beteiligt respektive nicht Mitglied der damaligen GPK-S waren. Es gab einen grossen Wechsel in der GPK-S. Wir vertreten hier also die Arbeit - die sehr aufwendige, sehr wertvolle, sehr grosse Arbeit - meiner Vorgängerin, alt Ständerätin Anne Seydoux, damals Präsidentin der GPK-S, und die Arbeit von alt Ständerat Claude Hêche, damals Präsident der Subkommission EDI/UVEK. Sie haben sehr viel Arbeit geleistet, die wir herzlich verdanken.
Das Bundesamt für Verkehr deckte im Februar 2018 ein System umfassender Buchungsunregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG auf. Diese Enthüllungen fanden in den Medien und in der Politik sehr grosse Beachtung und hatten in den darauffolgenden Monaten zahlreiche Auswirkungen, sowohl bei der Post als auch bei den Bundesbehörden.
Als Organ der parlamentarischen Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und weiterer Träger von Aufgaben des Bundes hat die GPK-S die Geschäftsführung der betroffenen Bundesbehörden in diesem Bereich vertieft abgeklärt und die Entwicklungen dieser Angelegenheiten aufmerksam verfolgt. Zwischen Februar 2018 und September 2019 führte sie zahlreiche Anhörungen durch, richtete verschiedene Schreiben mit Fragen an die betroffenen Akteure und analysierte die Unterlagen und Berichte zu diesem Dossier. Unter Berücksichtigung ihres Zuständigkeitsbereichs hat die Kommission in erster Linie geprüft, ob der Bundesrat sowie die zuständigen Departemente, namentlich das UVEK, und die zuständigen Verwaltungseinheiten - namentlich das Bundesamt für Verkehr, die Eidgenössische Finanzverwaltung und die Eidgenössische Finanzkontrolle - die Post und die Postauto Schweiz AG angemessen beaufsichtigt und gesteuert haben.
Zudem hat sie untersucht, welche allgemeinen Lehren in Bezug auf die Steuerung und Beaufsichtigung der Post und der anderen bundesnahen Unternehmen aus diesem Fall gezogen werden können. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass im vorliegenden Dossier ein Verwaltungsstrafverfahren läuft, hat die Kommission keine Stellung zu allfälligen individuellen Verantwortlichkeiten in der Postauto-Affäre oder zu den von der Post ab 2018 ergriffenen Massnahmen genommen.
Im November 2019 veröffentlichte die GPK-S das Resultat ihrer Abklärungen in einem umfangreichen Bericht. Er umfasst über 150 Seiten. Darin legt die Kommission den ihr bekannten Sachverhalt und ihre dazugehörigen Schlussfolgerungen dar, dies per Ende September 2019. Sie formulierte fünfzehn Empfehlungen, sechs Postulate und eine Motion zuhanden des Bundesrates. Alle Empfehlungen und Vorstösse wurden von der GPK-S einstimmig angenommen. Sie finden diesen Bericht auf der Internetseite der GPK-S in seiner ganzen Länge.
Heute nun geht es darum, eine Debatte über diese sieben Vorstösse zu führen, welche von der GPK-S in diesem Rahmen eingereicht wurden. Ein erster Teil dieser Vorstösse betrifft den konkreten Fall Postauto, während die anderen Vorstösse genereller Natur sind und alle bundesnahen Unternehmen oder die Organisationen des subventionierten regionalen Verkehrs betreffen.
Ihre GPK beantragt Ihnen also heute, die Motion und die sechs Postulate anzunehmen. Sie werden dann anschliessend von zwei Mitgliedern der GPK-S, von Herrn Ständerat Chiesa und Herrn Ständerat Fässler, einzeln erläutert. Ich selbst werde zum ersten Postulat Stellung nehmen.
Die GPK-S hat im Rahmen ihrer Untersuchung die Rolle der zuständigen Bundesbehörden im Fall Postauto vertieft, den entsprechenden Sachverhalt geklärt und eine ausführliche Beurteilung abgegeben. Die Kommission hält z. B. fest, dass der Bundesrat, das UVEK und die anderen zuständigen Einheiten und Organe zwischen 2007 und 2017 eine mangelhafte Aufsicht über die Postauto AG ausübten und gegenüber dem Unternehmen teilweise widersprüchliche Positionen vertraten. Gemäss Analyse der Kommission ist eine Kombination aus mehreren Schwachpunkten beim UVEK, beim BAV und bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle dafür verantwortlich, dass die unrechtmässige Buchungspraxis bei der Postauto AG nicht früher aufgedeckt wurde.
Die Kommission ist des Weiteren der Ansicht, dass der Bundesrat, das UVEK und die anderen zuständigen Einheiten und Organe nach dem Bekanntwerden der Postauto-Affäre im Grossen und Ganzen angemessen reagiert haben. Dennoch hat die GPK-S bei ihren Arbeiten verschiedene Punkte festgestellt, die aus der Sicht der Oberaufsicht Fragen aufwerfen. Wie viele Fragen in diesem Dossier noch offen bzw. ungeklärt bleiben, hängt vor allem vom zurzeit laufenden Verwaltungsstrafverfahren des Fedpol ab.
Der Bundesrat beauftragte das Fedpol am 27. Februar 2018 mit der Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens zur Untersuchung und Beurteilung der bei der Postauto AG festgestellten Buchungsunregelmässigkeiten. Dass zu Beginn gegen Unbekannt geführte Verfahren richtet sich seit Anfang 2019 gegen einige Schlüsselakteure der Affäre. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichtes war das Verfahren noch hängig, und sein Ende ist noch nicht absehbar - wir werden ja heute sicher von der Frau Bundespräsidentin mehr zum aktuellen Stand hören.
Nun komme ich zum ersten Postulat, dessen Annahme wir Ihnen beantragen. Es geht um die Gesamtbilanz der Postauto-Affäre. Der Bundesrat wird mit dem Postulat 19.4385 beauftragt, nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens des Fedpol zu Postauto in einem Bericht eine Gesamtbilanz der Postauto-Affäre zu ziehen. Er ist insbesondere gebeten, in diesem Bericht darzulegen, welche allgemeinen Lehren aus seiner eigenen Sicht aus diesem konkreten Fall gezogen werden, welches die finanziellen Folgen dieser Affäre für den Bund sind, ob bestimmte Erkenntnisse aus dem Verwaltungsstrafverfahren vertieft werden, ob Verantwortlichkeitsklagen eingereicht wurden, ob rechtliche Anpassungen erforderlich sind, ob die Evaluation der Erreichung der strategischen Ziele der Post für die letzten Jahre revidiert werden muss und ob die strategischen Ziele der Post angepasst werden müssen. Zusätzlich ist auch zu klären, ob Änderungen am Corporate-Governance-Modell der bundesnahen Unternehmen vorzunehmen sind.
Die Begründung für das Postulat findet sich auch in den Feststellungen und Schlussfolgerungen des Berichtes der GPK-S vom 12. November 2019. Zusammenfassend möchte ich hier zwei Punkte aus der Begründung erwähnen. Die GPK-S ist sich bewusst, dass die Klärung mehrerer Fragen in Zusammenhang mit dem Postauto-Dossier von den Ergebnissen des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens abhängt. Zudem könnten auch einige strafrechtlich nicht relevante Aspekte des Verfahrens aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht interessant sein, z. B. Aspekte, welche die Corporate Governance der bundesnahen Unternehmen betreffen. Die [PAGE 139] GPK-S erwartet, dass der Bundesrat als Eigner nach Abschluss dieses Verwaltungsstrafverfahrens alle notwendigen Massnahmen ergreift und allenfalls zusätzliche Abklärungen vornimmt.
Die Kommission ersucht ihn daher, anschliessend in einem Bericht eine solche Gesamtbilanz aus der Postauto-Affäre zu ziehen. Der Bundesrat ist insbesondere gebeten, in diesem Bericht darzulegen, welche allgemeinen Lehren aus seiner eigenen Sicht aus dem konkreten Fall Postauto gezogen werden können.
Aus diesen Gründen bittet Sie die einstimmige GPK-S, dieses erste Postulat mit dem Titel "Gesamtbilanz der Postauto-Affäre" anzunehmen.