Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-03-11
Wortprotokoll
Wir sind uns einig, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass bei mehrsprachigen Ortschaften ein Wegweiser in zwei Sprachen angeschrieben ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand dagegen ist. Wir sind uns auch einig, was die Voraussetzungen sind, damit die zweisprachige Anschrift erfolgt. Da habe ich auch niemanden gehört, der es in Zweifel zieht, dass der kleinere Teil, der die andere Sprache spricht, mindestens 30 Prozent ausmachen muss. Es gibt keine Differenzen. Wenn Sie jetzt dem Bundesrat folgen, dann ändern Sie daran nichts. Das bleibt eine Selbstverständlichkeit.
Das Einzige, bei dem wir jetzt allenfalls noch eine Differenz haben, ist die Frage, wo man das regelt. Wir sprechen hier ausschliesslich von den Nationalstrassen, weil nur dieser Bereich in der Bundeskompetenz ist. Nur dort entscheidet der Bundesrat, wie Wegweiser und allenfalls auch Ergänzungen angeschrieben sind. Jetzt ist die Frage, ob man das in der UVEK-Weisung regelt, wie ich es gemacht habe - mit dem Vorteil übrigens, das hat der Sprecher auch gesagt, dass das sehr schnell möglich war -, oder ob man es jetzt noch in der Verordnung regelt. Das ist der einzige Unterschied. Wo regeln wir das? Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass es so, wie es heute geregelt ist - also in dieser UVEK-Weisung -, am richtigen Ort ist, weil die Weisungsempfängerin ausschliesslich das ASTRA ist. Es ist nicht eine Verordnung, die sich an irgendwelche Akteure oder Empfänger wendet, sondern es ist ausschliesslich eine Weisung an das ASTRA, weil am Schluss nur das ASTRA die Weisung empfängt und dann auch ausführen muss. Wir sind der Meinung, dass eine Weisung genügt. Jemand hat gesagt, dass man diese dann auch schnell wieder ändern könne. Entschuldigung, man kann höchstens fragen, warum es so lange gedauert hat, bis man das einführte. Ich weiss nicht, was in diesem Land passieren müsste, damit man das wieder ändern und sagen würde: "In zweisprachigen Gemeinden mit einem Minderheitsanteil von mindestens 30 Prozent ändern wir jetzt die Beschriftung. Es gilt wieder nur die Mehrheitssprache."
In diesem Sinne: Sie sind doch sonst immer gegen Bürokratie, Sie möchten schlanke Abläufe. Wir haben es gemacht. Wir haben es am richtigen Ort gemacht. Wir haben es schnell gemacht. Es wendet sich ausschliesslich ans ASTRA. Niemand hat im Sinn, so etwas wieder zu ändern.
Sie können schon darauf beharren, dass das jetzt auch noch in die Verordnung kommt, aber das ändert rein gar nichts, es gibt uns einfach ein bisschen mehr Aufwand. Eines möchte ich aber betonen: Wenn Sie heute dem Bundesrat folgen, ist das materiell keine Änderung. Ich habe es heute nochmals gesagt und bestätige es hier, dass wir der Meinung sind, dass diese Weisung richtig ist und gilt, und deshalb haben wir sie auch umgesetzt.
Sie entscheiden - aber das Materielle scheint mir manchmal wichtiger als das Formale.