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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-03-11

Wortprotokoll

Ich finde es wunderbar, wie Sie sich für die E-Bikes einsetzen. Ich denke auch, dass E-Bikes ein Fortbewegungsmittel sind, das noch grosses Potenzial hat. Sie möchten jetzt, dass Kinder noch früher, d. h. ab 12 Jahren, E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer fahren dürfen.

Dass die Unfälle mit E-Bikes zunehmen, ist eine Realität, die nicht zu unterschätzen ist. Ich muss gestehen, ich bin beeindruckt, wenn ich die Statistik anschaue. Ich finde, es ist auch unsere Aufgabe zu analysieren, was das bedeutet und welche Massnahmen getroffen werden müssen. Hierzu haben wir auch Ideen. Das entspricht zwar nicht der vorliegenden Motion, aber ich finde, wir sind hier auch für die Sicherheit zuständig.

Es ist eine Tatsache, dass auch mit langsamen E-Bikes schneller gefahren wird als mit dem Velo. E-Bikes haben ein höheres Gewicht; das wissen alle, die schon einmal mit einem E-Bike gefahren sind. Der Grund dafür ist die Batterie, die ausserdem für einen anderen Schwerpunkt sorgt. Das heisst, man hat auch einen anderen Bremsweg und ein anderes Kurvenverhalten. Ich sage nicht, dass Kinder damit grundsätzlich nicht umgehen können, aber es ist eben schon ein Unterschied, ob man mit einem E-Bike oder mit einem Velo fährt. Die Unfälle haben sicher auch etwas damit zu tun. Wer ein E-Bike fährt, sollte die Verkehrsregeln unserer Meinung nach gut kennen. Deshalb gilt eben die heutige Regelung: Entweder man legt mit 14 Jahren eine Theorieprüfung ab, oder man wartet, sammelt Erfahrungen und kann dann mit 16 Jahren ein solches E-Bike fahren.

Jetzt können Sie sagen: Wenn das im übrigen Europa geht, dann können unsere Kinder das auch. Aber etwas haben Sie nicht gesagt: Im Gegensatz zu den E-Bikes in der EU verfügen die E-Bikes in der Schweiz über einen Selbstfahrmodus bis 20 Stundenkilometer. Das heisst, auch ohne zu treten, fährt man auf den E-Bikes bereits 20 Stundenkilometer. Das ist ein Unterschied zu den E-Bikes in der EU, bei denen das eben nicht der Fall ist. Ein weiterer Unterschied zwischen der EU und der Schweiz sind die sogenannten Vespinos, die offenbar - wie ich hier lese - wie Motorroller aussehen und bei uns, analog zu den Elektrotrottinetten, ebenfalls als langsame E-Bikes gelten.

Wenn Sie also diese Motion annehmen würden, dürften in Zukunft auch solche Vespinos und Elektrotrottinette von 12-Jährigen gefahren werden. Das lehnt der Bundesrat auch[NB]mit[NB]Blick auf das Ausland ab, weil im Ausland diese sogenannten Vespinos als Mofas gelten. Diese dürfen in den meisten Ländern erst ab 14 respektive ab 15 Jahren mit dem entsprechenden Führerausweis gefahren werden. Ich wollte einfach darauf hinweisen: Es gibt eben diese Unterschiede. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Ablehnung dieser Motion.

Ihre Kommission empfiehlt die Annahme der Motion einstimmig. Ich kann mir meine Chancen wieder einmal ausrechnen - nicht zum ersten Mal heute Morgen. (Heiterkeit) Aber immerhin: Die Kommission ist sich bewusst, dass es eben diese Unterschiede zwischen den E-Bikes in der EU und denjenigen in der Schweiz gibt. Ihre Kommission hat auch anerkannt, dass es dann begleitende Massnahmen wie z. B. eine auf 250 Watt reduzierte Motorleistung braucht, wie das eben in der EU auch der Fall ist, oder auch die Begleitung von Jugendlichen durch eine erwachsene Person.

Deshalb würde ich heute Folgendes sagen: Sollte es so sein, dass Sie Ihrer Kommission und nicht dem Bundesrat folgen, dann bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass auch aus Sicht des Bundesrates bei der Umsetzung der Motion dann zwingend in technischer Hinsicht eine tiefere Motorleistung - also z. B. eine auf 250 Watt reduzierte Leistung, wie das eben in der EU der Fall ist - und der Verzicht auf den Selbstfahrmodus zumindest geprüft werden. Das würde dann dem technischen Standard von langsamen E-Bikes in der EU entsprechen. Wenn Sie also einfach sagen: Wir wollen genau das Gleiche wie die EU haben, dann müsste man auch bei den Fahrzeugen das gleiche Setting wie in der EU haben. Das würden wir sicher als Prüfauftrag auch noch gleich mitnehmen. Dann entscheiden Sie wie immer, wie Sie wollen.