Lexipedia

Fässler Daniel · Ständerat · 2020-03-11

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11

Wortprotokoll

Ich begründe im Namen der GPK-S die drei letzten Postulate. Dabei erlaube ich mir in Ergänzung zu den einleitenden Feststellungen der Kommissionspräsidentin den Hinweis, dass ich in der letzten Legislatur nicht Mitglied der für die Inspektionen in der Sache Postauto zuständigen Subkommission EDI/UVEK war und dies auch jetzt nicht bin. Dass ich heute namens der GPK über drei Vorstösse berichte, ist allein dem Umstand geschuldet, dass ich - abgesehen von unserem Ratspräsidenten - das einzige etwas amtsältere GPK-Mitglied bin.

Zuerst zum Postulat 19.4389: Mit diesem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Anpassung von Artikel[NB]2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren vom 16.[NB]Dezember 2005 zu prüfen, und zwar mit dem Ziel, künftig alle bundesnahen Unternehmen explizit als Gesellschaften des öffentlichen Interesses zu bezeichnen oder zumindest als solche zu behandeln. Anlass zu diesem Postulat gaben Äusserungen von Vertretern der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde. Diese wiesen die zuständige Subkommission der GPK darauf hin, dass die Post und weitere bundesnahe Betriebe revisionsrechtlich nicht als Gesellschaften des öffentlichen Interesses gelten, weil sie weder Finanzunternehmen noch börsenkotierte Gesellschaften seien. Dies könne zur Folge haben, dass die Prüfungen nicht von den erfahrensten Revisoren durchgeführt werden. Eine Überprüfung der revisionsrechtlichen Qualifikation von bundesnahen Unternehmen erscheint der GPK daher angebracht zu sein. Ich kann feststellen, dass der Bundesrat die Annahme dieses Postulates beantragt.

Mit dem Postulat 19.4387 soll der Bundesrat beauftragt werden, nach Abschluss der laufenden Reform des regionalen Personenverkehrs die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Aufsicht über den regionalen Personenverkehr zu überprüfen. Gemäss dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 sind das BAV und die für den öffentlichen Verkehr zuständigen Organe der Kantone gemeinsam für die Bestellung und die Abgeltung im regionalen Personenverkehr zuständig. Die Zuständigkeit für die Aufsicht hingegen liegt heute gemäss Artikel 37 des Personenbeförderungsgesetzes allein beim BAV.

Seit 2013 arbeiten das UVEK und die kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs an einer Vorlage zur Revision des Bestell- und Abgeltungssystems beim regionalen Personenverkehr. Das System soll vereinfacht, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sollen klarer geregelt werden. Die beiden im April 2019 vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Varianten beschränken sich allerdings auf das Bestellverfahren; bei der Kompetenzverteilung im Bereich der Aufsicht über die subventionierten Unternehmen sehen die Revisionsentwürfe keine grundlegenden Änderungen vor.

Die GPK Ihres Rates hält es für angemessen, dass die Hauptverantwortung für die Aufsicht über den subventionierten Regionalverkehr beim BAV verbleibt. Die Kommission kann sich aber eine koordinierte Mitwirkung der kantonalen Finanzkontrollen vorstellen. Als wichtig erachtet die GPK die Definition der Schnittstellen zwischen dem BAV und den involvierten kantonalen Stellen sowie eine Verbesserung des Austauschs von Informationen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme dieses Postulates. Er gedenkt, dem Prüfauftrag mit der geplanten Botschaft zur RPV-Reform zu entsprechen.

Mit dem Postulat 19.4388 sollen dem Bundesrat drei Prüfaufträge erteilt werden: Erstens soll geprüft werden, ob das Personenbeförderungsgesetz einer Revision zu unterziehen ist, und zwar in Bezug auf die Verwendung von Überschüssen im subventionierten regionalen Personenverkehr und hinsichtlich der Rechnungslegung. Zweitens soll der Bundesrat prüfen, ob für den Jahresgewinn ein Rahmen festgelegt werden soll, der es dem betreffenden Transportunternehmen ermöglichen würde, über den Gewinn frei zu verfügen, sobald die in Artikel 36 des Personenbeförderungsgesetzes für die Spezialreserve vorgesehene Schwelle erreicht ist. Und drittens soll grundsätzlich die Möglichkeit geprüft werden, das allgemeine Verbot, im subventionierten Bereich Gewinne zu erwirtschaften, auf Gesetzesstufe und in den strategischen Zielen zu präzisieren.

Die Kommission ist der Auffassung, dass zwischen dem Verbot, Gewinne zu erwirtschaften, und dem strategischen Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, ein Zielkonflikt besteht. Dieser betrifft nicht nur die Postauto AG, sondern alle subventionierten Transportunternehmen. Die GPK Ihres Rates erachtet es als wichtig, dass über dieses Thema eine politische Grundsatzdebatte geführt wird. Mit diesem Postulat möchte die Kommission erreichen, dass die dazu nötigen Grundlagen erarbeitet und vorgelegt werden. [PAGE 141]

Ohne der Bundespräsidentin vorgreifen zu wollen, schliesse ich auch diese Ausführungen mit der Feststellung ab, dass das Postulat vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird. Auch in diesem Punkt möchte der Bundesrat den Prüfaufträgen mit der geplanten Botschaft zur RPV-Reform entsprechen.